“Selbst wenn Kinder jahrelang Gewalt gegen die Mutter mit ansehen mussten, wiegt das Umgangsrecht des Vaters vor Gericht schwerer”

(TW: Kindesmissbrauch/Gewalt) Kein einfaches Thema heute - aber ein wichtiges! Vielleicht haben manche von euch die verschiedenen Fälle der "Inobhutnahmen" von Kindern durch Jugendämter verfolgt. Besonders der Fall Anna Korn hat viele schockiert. Hier wurde ein Kind, das mutmaßlich vom Vater missbraucht wurde, der Mutter entzogen und beim Täter untergebracht. Sonja Howard, Kinderschutzexpertin, Mitglied im Betroffenenrat des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung und im Nationalen Rat gegen sexuellen Missbrauch, begleitet den Fall schon längere Zeit. Wie der aktuelle Stand des Falls ist, was ihrer Meinung nach schiefläuft, warum das Kindeswohl und vor allem der Kindeswille oft nicht priorisiert werden und warum Sonja Howard eine Qualifizierungsoffensive für Richter und Verfahrensbeistände fordert, erfahrt ihr im Interview.

Liebe Sonja, du sitzt im Betroffenenrat, studierst gerade noch Sozialpolitik und bist sehr aktiv involviert in verschiedene aktuelle Fälle von sogenannter staatlicher Kindeswohlgefährdung. Wir haben anfänglich schon einen Fall geschildert. Was ist deine Rolle und wie kann es passieren, dass Kinder nicht geschützt werden?

Ich begleite verschiedene Fälle, eine Anwältin sagte mal so schön “Bei Frau Howard laufen alle Fäden zusammen”, denn in einem familienrechtlichen Verfahren mischen ja unfassbar viele Menschen mit. Manche sind kompetent, manche sind eher inkompetent. Aber selbst die, die kompetent sind, kennen sich untereinander oft gar nicht, kommunizieren nicht miteinander, wissen nicht einmal welche Kompetenzen und Eingriffsmöglichkeiten der andere Akteur hat – oder eben nicht. Und sie kennen das betroffene Kind über ihren kleinen Teilbereich hinaus gar nicht. Ich versuche dann, wie im Fall Anna Korn/Elke D., den ich seit 17 Monaten begleite, diese losen Enden zusammen zu führen, Politik und Medien mit ins Boot zu holen. Ich habe damals erstmal die ganzen Akten durchgelesen, weil der Fall an sich mittlerweile unfassbar komplex ist. Ich habe mich mit den zuständigen RechtsanwältInnen unterhalten, habe dann anonymisiert mit externen Fachleuten aus Polizei, Justiz und Sozialarbeit diesen Fall besprochen. Mit jemandem vom Bund deutscher Kriminalbeamter z.B. über die damals quasi nicht stattgefundenen polizeilichen Ermittlungen. Verschiedene Fachleute kamen also zu dem gleichen Ergebnis wie ich, nämlich, dass hier wirklich etwas schiefläuft.

Was ist denn der aktuelle Stand?

Der Fall ist eskaliert. Im November hat das Verwaltungsgericht nach zwei Jahren endlich festgestellt, dass die Inobbhutnahme vor zweieinhalb Jahren rechtswidrig war: Damals ist das Jugendamt in die Kita gegangen und hat von heute auf morgen das Kind beim Vater untergebracht, gegen den zu diesem Zeitpunkt noch ein Verfahren wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch lief und der seit fünf Monaten einen Umgangsausschluss hatte. Und das nur auf Grund eines Nebensatzes in einem später sogar als nicht verwertbar verworfenenen familienrechtlichen Gutachtens, in dem die Möglichkeit einer psychischen Störung bei der Mutter in den Raum geworfen wurde. Der Vater hat dann aus “Kontinuitätsgründen”, also weil das Kind ja dann sowieso schon bei ihm war, die Gesundheitsfürsorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zugesprochen bekommen (das sind Teile des Sorgerechts). Vor über einem halben Jahr gab es dann nochmal eine psychologische Diagnostik, in der festgestellt wurde, dass der Junge wieder Hinweise auf einen damals stattgefundenen Missbrauch gegeben hat und dass er sich unter den gegebenen Umständen gar nicht öffnen kann – weil der Lebensmittelpunkt ja nach wie vor beim Vater liegt. Aber hier haben das Familiengericht und das Jugendamt trotzdem entschieden, dass dies keine Gründe sind, um das Sorgerecht neu zu verhandeln.

Schlussendlich kam mir dann die Idee, diese Hinweise mal ans LKA zu schicken. Dort hatte ich eine Beamtin am Telefon, die sinngemäß zum gleichen Schluss kam wie ich: Da liegt ein ausführliches Gutachten aus einer Kinder- und Jugendfachklinik vor, Berichte aus der Kita, einer Psychologin – das ist so eine dichte Beweislage, die reicht zwar unter Umständen nicht für eine Verurteilung nach Strafrecht, aber um das Kind zu schützen sollte es doch reichen. Und tatsächlich wurde damals nur bruchstückhaft von der Polizei ermittelt. All die erwachsenen Zeugen wurden gar nicht vernommen, nur der damals dreieinhalbjährige Junge. Von ihm kam nicht viel mehr war außer eines mehrmals geäußerten “Ich will nicht zu Papa”, also hat man das Verfahren eingestellt. Die Beamtin vom LKA hat dann Anzeige von Amtswegen erstattet. Kurze Zeit später hat das Jugendamt einen Eilantrag an das Familiengericht gestellt, mit der Bitte um sofortige Herausnahme des Jungen wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauchs. Aber: Das Kind sollte in ein Heim kommen und nicht zur Mutter! Nun soll das Kind also noch seine Hauptbindungsperson verlieren.

Warum das? Sie ist doch diejenige, die schon seit Jahren versucht, ihr Kind vor dem Vater zu beschützen?

Verrückt oder? Die Begründung war: Sie sei ja offenbar nicht in der Lage, ihr Kind zu schützen. Was für die Mutter natürlich blanker Hohn ist, die seit Jahren darum kämpft, dass der von externen Fachleuten erhobene Missbrauchsverdacht endlich ordentlich therapeutisch-diagnostisch untersucht wird. Ihr wurde damals vom Oberlandesgericht sogar untersagt, weiter auf eine therapeutische Aufklärung zu bestehen – mit der Drohung eines Umgangsausschlusses. Ihr wurde die Gesundheitsfürsorge entzogen, also die Möglichkeit, mit ihrem Kind zum Arzt zu gehen, wenn wieder etwas ist.

Diese widersprüchliche Dynamik kommt mir aus anderen familiengerichtlichen Verfahren bekannt vor. Stichwort Bindungsintoleranz: Wenn ein Elternteil “schlecht über das andere spricht” (ergo Gewalt oder Vernachlässigung anspricht), dann kann ihm schnell Bindungsintoleranz vorgeworfen werden, was im schlimmsten Fall dazu führt, dass das Sorgerecht entzogen wird. Sind dir ähnliche Fälle bekannt?

Ja! Es gab zum Beispiel einen Fall von sexuellem Missbrauch in Tübingen. Hier wurden zwei Pflegekinder über Jahre missbraucht. Die leibliche Mutter war in Kontakt mit ihren Kindern, die sich ihr anvertraut hatten. Als die Mutter den Missbrauch angezeigt hatte, endete das in einem familienrechtlichen Verfahren und damit, dass die leibliche Mutter drei Jahre Umgangsauschluss bekommen hat. Ja, sie hat sich nicht in der Lage gesehen, ihre Kinder selbst zu erziehen, aber trotzdem wünscht man sich ja, dass seine Kinder in der Pflegefamilie geschützt sind. Auch hier hat eine Psychologin, die das betreffende Kind jahrelang als Patientin betreut hat, immer wieder Alarm geschlagen. Sie ist sogar an den Landrat gegangen, aber keiner wollte etwas wissen. Irgendwann wurde das mittlerweile 15-jährige Mädchen beim Schwarzfahren erwischt und die Schaffnerin wollte die Eltern anrufen, woraufhin das Mädchen zusammengebrochen ist und ihr alles erzählt hat. Diese Schaffnerin hat dann Anzeige erstattet und erst dann ist alles herausgekommen – der Psychologin, die über Jahre hinweg versuchte zu helfen, hat man keine Aufmerksamkeit geschenkt, denn das Jugendamt mache ja angeblich alles richtig.

Und wo ein Fall ist, da wird es mehr geben. Da steckt ein kinderfeindliches, oft auch mütterfeindliches System dahinter und Denkweisen wie die, dass Mütter Missbrauchsvorwürfe als Waffe einsetzen. Dann heißt es “Missbrauch mit dem Missbrauch” oder eben “Bindungsintoleranz”. Natürlich gibt es vereinzelt Fälle, in denen Dinge nur behauptet werden. Diese Falschbeschuldigungen gibt es ja auch bei Vergewaltigungen. Aber wir reden hier von Fällen, in denen externe Dritte und Fachleute Meldungen gemacht haben. Das kann man doch nicht gleichsetzen mit “jemand behauptet xy und hat keinerlei Beweise”. Wenn man bedenkt, dass laut der Studie der Aufarbeitungskommission, Haupttäter meist leibliche Väter oder Stiefväter sind, (Mütter als Täterinnen gibt es natürlich auch, aber weitaus weniger), dann stimmt da etwas nicht. Es gibt definitiv ein Geschlechterungleichgewicht und das können wir nicht ignorieren. Die Zahlen der Aufarbeitungskommission spiegeln sich in keiner Weise in den familiengerichtlichen Verfahren wieder! Wenn man sich die Fallzahlen der Missbrauchs-Studie anschaut, sind die Haupttäter Väter. Wenn man sich die familienrechtlichen Verfahren anguckt, haben wir, salopp gesagt, lauter bindungsintolerante Mütter.

Wie erklärst du dir das Verhalten des Jugendamts im Fall Anna Korn? Was sitzen da für Menschen?

Ich glaube, es liegt daran, dass sie – wie bundesweit leider noch viel zu häufig der Fall – schlecht ausgebildete Sozialarbeiter sind und eben keine Kinderschutzexperten. Menschen, die keine Ahnung haben von Täterstrategien, die narzisstisches Auftreten von Gewalttätern nicht deuten können. Menschen, die nicht ahnen, dass eine Mutter, die psychisch belastet wirkt, vielleicht auch wirklich ernsthafte Gründe dafür hat, psychisch belastet zu sein. Und der “Confirmation Bias” spielt eine Rolle – also dass ein einmal eingeschlagener Weg unbedingt beibehalten wird, auch wenn es immer wieder neue Hinweise gibt. Es gibt keine Fehlerkultur und auch keine Pflicht zur Aufarbeitung, wenn etwas nachweislich falsch lief.

Warum hat das Jugendamt so viel Macht – ist das der Fehler im System?

Ja, ExpertInnen fordern schon lang Fachaufsichten für Jugendämter, also eine Kontrollinstanz. Und vor allem haben wir einfach kein funktionierendes Kommunikationsnetz, in dessen Mitte das Kind steht! Sondern es wird einseitig, meist durch das Jugendamt, entschieden. Auch andere Verfahrensbeteiligte kommunizieren oft untereinander nicht. Zum Beispiel ermittelnde Polizei und Familiengericht. Im Fall Anna Korn gab es ein medizinisches Gutachten über den Jungen. Das Jugendamt hat vor dem Familiengericht behauptet, die Klinik hätte am Telefon das Gutachten zurückgezogen – hat sie aber gar nicht. Dass die Jugendamtsmitarbeiterin gelogen hat, kam nur raus, weil ich den Arzt angerufen habe. Niemand anderes kam auf die Idee, die Aussage des Jugendamts zu prüfen. Ich versuche so zu helfen, aber ich mache hier einen Job, den es offiziell nicht gibt. Deshalb fordere ich eine staatlich finanzierte Landesinterventionsstellen mit ExpertInnenteams aus den Bereichen Forensik, Rechtsmedizin,Traumatologie, Jura usw., die solche Fälle fundiert aufarbeiten können und im Idealfall die Rechtsmittel haben, einzugreifen.

Dabei sind die Fälle, die ich begleite, natürlich nicht die Regel. Aber sie sind eben auch keine “tragischen Einzelfälle” – es gibt tausende davon in Deutschland.

Ist es auch Teil des Problems, dass bei familiengerichtlichen Verfahren Aussagen und Behauptungen nie geprüft werden? Man kann dort ja einfach alles behaupten.

Absolut. Und wenn eine Behörde etwas behauptet, ist das ja zehnmal mehr wert, als wenn ein Elternteil etwas behauptet. Ich habe hier einen Fall, da hat ein Vater der Mutter Fluchtgefahr vorgeworfen, da sie angeblich zwei Staatsbürgerschaften besäße. Nur auf Grund dieser Aussage hat eine Familienrichterin eine Grenzsperre gegen die Mutter verhängt und das Kind zum Vater umplatziert. Das Kind hat um sein Leben geschrien, es gibt eine Audioaufnahme dieser Herausnahme. Es ist unfassbar, wie brutal der Staat in diesem Land gegen Kinder vorgehen darf. Da müssen wir nicht mal über Kinderrechte im Grundgesetz sprechen, hier werden Menschenrechte massiv verletzt. Die Mutter hat sofort nachgewiesen, dass sie nur die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Revidiert wurde dieses kindeswohlgefährdende Vorgehen seitens der Richterin aber nicht. Wenn die richterliche Unabhängigkeit in richterliche Willkür ausartet, haben wir ein Problem.

Was muss getan werden, damit Kinder besser geschützt werden?

Wenn es hart auf hart kommt, kannst du dein Kind in Deutschland nicht vor Gewalt und Missbrauch schützen. Selbst wenn Kinder jahrelang Gewalt gegen die Mutter mit ansehen mussten, selbst wenn der Vater dafür verurteilt wurde, wiegt sein Umgangsrecht trotzdem schwerer, als das Recht von Mutter und Kind auf ein Leben ohne den Täter. Da heißt es dann beim Familiengericht “Aber er hat ja nur sie geschlagen, nicht das Kind”. Dass auch das Mitansehen-Müssen von Gewalt schwer traumatisierend ist, wird ignoriert. Es braucht eine Gesetzesreform: Eine Fortbildungsverpflichtung zu Kinderschutz und Diagnostik mit z.B. auch rechtsmedizinischen Kenntnissen für JugendamtsmitarbeiterInnen und alle anderen, die in solchen Verfahren involviert sind.

Für Staatsanwälte und Familienrichter gibt es seit diesem Jahr endlich eine Fortbildungspflicht. Wie äußert sich ein Trauma? Kann ein Kind, das lacht, trotzdem traumatisiert sein? Man muss bei manchen trockenen Juristen bei den absoluten Basics anfangen. Hat das Kind eine Angstbindung? Sagt ein Kind, das zu Hause geschlagen wird, dass es zurück nach Hause will? Ja, wenn nämlich eine Angstbindung vorliegt. Oder weil es seine Geschwister oder die Mutter beschützen will. All das wissen Juristen oft nicht und denken dann “Ach, das Kind will heim, dann kann es ja so schlimm nicht sein.”

Sind diese erheblichen Probleme beim Kinderschutz weit verbreitet?

Beim Kinderschutz allgemein kommt es immer sehr auf die Stadt und das Land an. Und wie alle zusammenarbeiten ist unterschiedlich, obwohl die Gesetzesgrundlage natürlich für alle gleich ist. Im schlimmsten Fall ist die Zusammenarbeit des Jugendamts und des Familiengerichts eine ungute Mauschelei, im besten Fall wird gut und kindzentriert zusammengearbeitet. Es ist aber eben leider sehr unterschiedlich und es gibt richtige Hotspots der Kindeswohlgefährdung in Deutschland. Wenn du das Pech hast und im falschen Landkreis lebst, dann ist das einfach so – und man kann nichts ändern. Ich hatte den Anna Korn Fall beim Missbrauchsbeauftragten in Berlin vorgestellt. Dort wissen sie übrigens über die Problematik Bescheid, aber haben eben auch keine rechtlichen Mittel, um einzuschreiten. Sie wissen auch, dass es verschiedene Personen gibt, die das unwissenschaftliche PAS-Syndrom auf Fortbildungen verbreiten – das sei bekannt, aber sie könnten nichts tun. Mich hat das schockiert.

Und: Oft wird von der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe gesprochen, um Kinder vor Missbrauch oder Gewalt zu schützen. Aber leider ist es faktisch so, dass die Gesellschaft ihren Job machen kann, hinschaut und Meldungen ohne Ende macht, aber das Kind trotzdem nicht geschützt wird, weil Behörden und Justiz zu einem anderen Ergebnis kommen.

PAS, das steht für Parential Alienation Syndrom. Es beschreibt eine vermeintliche Eltern-Kind-Entfremdung, die angeblich von einem Elternteil forciert wird. PAS ist eine pseudowissenschafltiche Ideologie, die längst widerlegt ist. In vielen Ländern ist die Argumentation damit in familienrechtlichen Verfahren auch schon verboten. Hierzulande allerdings (noch) nicht.

Ja, das muss sich dringend ändern. Es gibt große Netzwerke aus Verfahrensbeiständen und GutachterInnen, die diese Ideologie weiterhin verbreiten. So wird meist Müttern dann versuchte Entfremdung vorgeworfen und das Sorgerecht entzogen. Absolut ekelhaft ist ja die Entstehung dieser Ideologie. Die wurde erfunden von dem Kinder- und Jugendpsychiater Richard Gardner aus den USA, der selbst als Gutachter am Familiengericht tätig war und Bücher im Eigenverlag publiziert hat, die voller Tipps sind, wie man Kinder an Missbrauch gewöhnen kann bzw. wie man ihnen verständlich macht, dass der Missbrauch durch Väter gar nicht so selten sei und das alles gar nicht so schlimm ist. Sein Ansatz war dann: Je mehr ein Kind ein Elternteil (meist den Vater) ablehnt, umso mehr ist das ein Hinweis darauf, dass das andere Elternteil (meist die Mutter) das Kind manipuliert hat. Alle Symptome, die ein traumatisiertes Kind, das sehr gute Gründe hat, nicht zum einem Gewalttäter zu wollen, aufzeigt, waren laut ihm Anzeichen für diese “Entfremdung”. Er hat seine Ideologie weit verbreitet und hat auch in Deutschland nach wie vor sehr viele Anhänger, insbesondere in der radikalen Väterrechtler-Szene. Dabei gibt es renommierte Fachleute wie z.B. den Soziologen Dr. Wolfgang Hammer, den Familienrechtsexperten Dr. Ludwig Salgo oder Dr. Jörg Fegert, Leiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Uniklinik Ulm, die schon seit Jahren gegen diese Ideologie vorgehen.

Brauchen Kinder mehr Rechte?

Ja! Und ihnen muss endlich geglaubt werden. Wenn ein Schulkind sagt, es möchte nicht mehr zu einem Elternteil, dann muss das ernst genommen werden. Paternalistische FamilienrichterInnen, die dann erstmal konstertieren, dass ein Kind aber “Vater und Mutter braucht” verursachen großen Schaden. Hier wiegt das “Recht der Eltern auf das Kind” viel schwerer, als der Wille des Kindes. Ich bin Mutter von vier Kindern und ich habe ein Recht, meine Kinder zu lieben und zu beschützen, aber ich habe nicht das Recht auf ihre Zeit, ihre Liebe oder darauf, dass sie ihren Lebensmittelpunkt bei mir haben.

Absurderweise können ja Elternteile, die keine Lust auf Umgang mit ihrem Kind haben, rechtlich überhaupt nicht dazu gezwungen werden. Kinder hingegen werden regelmäßig in den Umgang gezwungen oder sogar mit Polizeigewalt gegen ihren eindeutigen Willen zum andern Elternteil umplatziert. Wir sind an der Basis noch weit entfernt davon, Kinder wirklich als vollwertige Menschen mit eigenen Rechten anzuerkennen.

Danke dir, Sonja!

Wenn ihr euch für dieses Thema interessiert, empfehlen wir unbedingt den Kinderschutz-Podcast von Hänsel und Gretel (der deutschen Kinderschutzstiftung) mit Sonja.

Ihr findet Sonja auch beim wirklich guten einbiszwei Podcast über sexuelle Gewalt in Folge 1: Wieso findet Missbrauch so oft in der eigenen Familie statt, Sonja Howard?