Warum sich an deutschen Familiengerichten dringend etwas ändern muss

FamilienrichterInnen treffen Entscheidungen, die weitreichende Folgen haben. Sie urteilen über Situationen mit enormer emotionaler Sprengkraft für alle Beteiligten. Ein Fachgebiet also, das eine Vielzahl von Qualifikationen und Fortbildungen voraussetzt – würde man denken. In der Praxis sind deutsche RichterInnen und Personen, die in diesem Bereich arbeiten, oft nicht ausreichend ausgebildet.

Zum Beispiel sind die Weiterbildungen nur freiwillig – anders als im Insolvenzrecht. Auch für Gutachter und Verfahrensbeistände sind die fachlichen Voraussetzungen erstaunlich gering. Mit den Missständen an Familiengerichten hat sich auch der Rechtsausschuss des Bundestags wiederholt auseinandergesetzt – doch bislang ist nichts geschehen. Und so findet Familienrecht im Jurastudium weiterhin kaum Bedeutung und wird, wenn überhaupt, nur am Rande geprüft.
Dieser Fall, den der RBB recherchiert hat, zeigt ganz gut, wie verheerend Fehlentscheidungen von Richtern in diesem Bereich für Betroffene sein können.

Doch nicht nur RichterInnen, auch Verfahrensbeistände und Gutachter sind oft nicht ausreichend geschult. “Verfahrensbeistände sind manchmal kaum qualifiziert für die Arbeit, die sie machen, oft tummeln sich in diesem Bereich gescheiterte Sozialarbeiter oder Menschen mit dubiosen Abschlüssen. Auch von Gutachtern wird keine Approbation verlangt, und so hat man es in diesem Bereich mit enormen Qualitätsschwankungen zu tun. Für das Wohl von Familien ist es fatal, dass die professionellen Voraussetzungen in diesem Bereich nicht einheitlich geregelt sind”, sagt die Juristin Verena Wirwohl vom Verein Mias.

Ziemlich absurd: In Deutschland muss jeder Handwerker in einer Kammer sein, Arbeiten an der Wohnungselektrik dürfen nur von “gefahrengeneigten Handwerkern” mit Meisterbrief durchgeführt werden, Restaurants müssen penibelste Hygienestandards einhalten (alles gut, alles richtig, versteht mich nicht falsch!) – aber gleichzeitig gibt es in einem der sensibelsten Rechtszweige erstaunlich wenige Standards und Anforderungen an das Personal, das Gutachten erstellt und somit über Schicksale mitentscheidet?

Was genau das im Einzelfall mit Familien machen kann, darüber möchten wir hier auch berichten. Wir haben mit zwei Frauen gesprochen, die ihre Erfahrungen mit dem Familiengericht mit uns geteilt haben. Beide wollen anonym bleiben und erzählen deswegen unter geänderten Namen – der Redaktion sind ihre wahren Namen bekannt.

Transparente Standards für Gutachter und Verfahrensbeistände

Stephanie ist 45, Lehrerin aus Brandenburg, und seit über zehn Jahren von ihrem Mann getrennt. “Mein Ex-Mann und ich haben vier gemeinsame Kinder und hatten uns ganz bewusst für das Einverdiener-Modell entschieden, weil dem Vater und mir damals wichtig war, dass die Kinder nicht zu kurz kommen. Leider hat er die Care-Arbeit, die ich leistete, nicht wertgeschätzt und war der Meinung, er habe mehr zu sagen, könne mich kontrollieren und finanziell kurz halten, weil er es war, der das Geld verdiente. Aus unserer Beziehung wurde eine klassische Gewaltbeziehung, aus der ich mich nur mit einiger Mühe lösen konnte. Das Jugendamt legte uns nach der Trennung ein Wechselmodell ans Herz, die Kinder sollten nach unterschiedlichen Zeitabständen – alle drei Tage bei den Kleinen und wöchentlich bzw. zweiwöchentlich bei den Großen – im Wechsel bei ihm und mir sein. Das tat ihnen nicht gut, sie waren in vier unterschiedlichen Konstellationen zusammen, der ständige Wechsel machte sie krank, die Jüngste hat eine Bindungsstörung entwickelt.”

Das Verfahren vor Gericht dauerte zwei Jahre und endete mit einem Vergleich, sagt Stephanie. In dieser Zeit sei sie ständig unter Druck gesetzt worden, das Wechselmodell gut zu finden. “Nun sind die Kinder ein paar Tage mehr bei mir als bei ihm. Bis heute ist das Verhältnis mit meinem Ex-Mann sehr problematisch”, sagt sie. Das Problem in den Familiengerichten sei strukturell und habe zu ihrer persönlichen Situation beigetragen. Kinder würden von Verfahrensbeiständen in einer emotionalen Phase befragt, in der sie ihr Mitspracherecht nur schwer wahrnehmen könnten. “Es gibt Gutachter, die von freien Trägern geschult werden. Sie werden von Richtern beauftragt, deren Einstellung sie teilen. Es gibt keine unabhängigen und transparenten Standards für die Ausbildung dieser Gutachter und Verfahrensbeistände”, sagt die vierfache Mutter.

Fehlentscheidungen bestimmen Leben von Kindern

“Das ist in der sehr explosiven Situation, in der Familien sich vor Gericht wiederfinden, extrem problematisch. Wir brauchen, für Familienrichter, Gutachter und Verfahrensbeistände, institutionalisierte Aus- und Fortbildungen, einheitliche Qualifikationen und fachliches Wissen in Sachen Entwicklungspsychologie und dem Umgang mit traumatisierten Menschen. Die Kosten für Gutachten und die Vergütungen von Verfahrensbeiständen müssen ebenfalls gedeckelt werden. Es werden immer noch viel zu viele Gutachten verworfen, Gefälligkeitsgutachten geschrieben, aus wirtschaftlichem Interesse gehandelt. Und das Schlimme ist: Diese Fehlentscheidungen bestimmen oft das ganze spätere Leben von Kindern”, sagt Stephanie.

Auch Charlotte, 44 und in der Medienbranche tätig, sagt: “Wären der Richter, der damals für mich zuständig war, und die Gutachterin, deren Gutachten in der ersten Instanz aufgrund mangelnder Qualität verworfen wurde, kompetenter gewesen, wäre mein Leben heute ein anderes, ein glücklicheres.” Ihre bewegende Geschichte hat sie hier geteilt. Noch heute dauern die Konflikte mit ihrem Ex-Partner an. “Ich bin an einem Punkt, an dem ich nicht mehr kann”, sagt sie.

Und auch Marie hat ja so einiges hinter sich: Nach der Trennung begann der Streit ums Betreuungsmodell und den Aufenthalt des Kindes. Nach vielen Mediationsversuchen landete man vor Gericht. Ein Prozess, der sich über drei Jahre zog. Auch hier wurde ein Gutachten angeordnet, das dann aber aufgrund “mangelnder Qualität” nicht in die Entscheidungsfindung der Richterin einbezogen werden konnte, was das Verfahren in die nächste Instanz und ins dritte Jahr schlittern ließ. Die horrenden Kosten des Gutachtens mussten trotzdem von beiden Elternteilen gezahlt werden. Wobei der finanzielle Schaden fast nebensächlich ist, wenn man beachtet, dass so eine “Begutachtung” für alle Beteiligten eine enorme psychische Belastung ist. Und dann musste auch noch ein weiteres Gutachten angefertigt werden.

Wie emotional Familiengerichtsverfahren sind, weiß auch Dr. Isabell Lütkehaus. Ihr kennt sie vielleicht noch aus dieser Folge unseres Podcasts. Sie arbeitet als Mediatorin mit Trennungspaaren, die gemeinsam gute Lösungen für ihre Zukunft als Familie erarbeiten möchten. Derzeit schreibt sie an einem Ratgeber zum Wechselmodell, der im Herbst erscheinen wird.

“Die Familie, vor allem eigene Kinder, stellt für die meisten von uns das Wichtigste im Leben dar. Eine Umbruchsituation, eine erlebte Bedrohung der Familie, der Elternschaft, ist daher enorm aufwühlend und belastend. Trennt sich ein Paar, dann geht es nicht nur um die Regelung rechtlicher und finanzieller Belange. Sondern um Verletzungen, Enttäuschungen, Ängste und Sorgen. Um Bindung und liebevolle Beziehungen, um die Bedürfnisse der Kinder und die Wünsche der Eltern – um all das, was eine Familie ausmacht. Trennungspaare haben meist bereits einen langen Leidensweg hinter sich. Bei mir in der Mediation erlebe ich sie oft als sehr verwundet und unendlich erschöpft. Dies gilt erst recht für Paare, die nach unzähligen Anläufen erkennen, dass sie derzeit alleine keine gute Lösung finden und daher das Familiengericht anrufen. Für solche Familien wäre es enorm hilfreich, wenn sie vor Gericht Fachkräften begegneten, die gut mit emotionalen Ausnahmesituationen umgehen könnten. Hinter den Konflikten ums Geld oder um die Kinder stecken außerdem oft ganz andere Belange, alte Verletzungen aus der Beziehungsgeschichte oder verborgene Ängste. So stimmen manche Eltern z.B. dem Wechselmodell nicht zu, weil sie finanzielle Einbußen befürchten oder Angst haben, ihre Elternrolle zum Teil zu verlieren. Dies wird aber selten offen ausgesprochen. Um gemeinsam mit den Eltern deren wirklichen Bedürfnisse und Wünsche herauszuarbeiten, bedarf es daher nicht nur ausreichend Raum und Zeit, sondern auch einer gründlichen und zugleich behutsamen Vorgehensweise, die man erlernen kann”, so Dr. Lütkehaus.

Keine gesonderte Ausbildung für FamilienrichterInnen

In Frankreich werden FamilienrichterInnen gesondert ausgebildet. In Deutschland hingegen reiche zunächst die allgemeine Befähigung zum Richteramt, so Lütkehaus. “Bei uns entscheiden RichterInnen auch nicht zwingend frühzeitig, in welchem zivilrechtlichen Bereich sie tätig werden wollen, sondern sind breit aufgestellt und könnten zwischen den Gerichten wechseln. Von dem was ich erlebe und höre, sind FamilienrichterInnen bei uns unterschiedlich umfassend ausgebildet. Einige absolvieren beispielsweise eine Mediationsausbildung oder besuchen psychologische und pädagogische Fortbildungen. Eine Einheitlichkeit und gewisse Grundstandards wären hier durchaus wünschenswert, zur besseren Unterstützung der Trennungseltern und damit auch zum Wohle der Kinder”, sagt sie.

Eine, die sich sehr gut mit dem Thema auskennt, ist Marianne Nolde – sie war 36 Jahre lang hauptberuflich Gutachterin an Familiengerichten, hat vor über 30 Jahren selber eine Trennung durchgemacht (sie ist Mutter von zwei Kindern) und ist Fachpsychologin für Rechtspsychologie. Heute arbeitet sie als Autorin und hat ein Mutmach-Buch für Trennungseltern geschrieben. Sie sagt, sie habe in diesen 36 Jahren sehr engagierte, fähige, motivierte und auch psychologisch geschickt arbeitende FamilienrichterInnen kennengelernt. Deswegen möchte sie sich nicht an einem Bashing dieses Berufsstands beteiligen. Kritisch sieht sie die Lage an deutschen Familiengerichten allerdings auch. “Wie bei jeder anderen Berufsgruppe mit einer verantwortlichen Tätigkeit halte ich Fortbildung für FamilienrichterInnen für wichtig. Zum einen gibt es Themen, die in der juristischen Ausbildung nicht so umfassend vorgekommen sind, wie sie den FamilienrichterInnen in der Praxis im Umgang mit den oft hoch emotionalisierten Eltern und ihren vom Konflikt betroffenen Kindern begegnen. Da wäre zum Beispiel Wissen über die psychische Lage der Kinder in der Trennungssituation an sich oder unter den erschwerten Bedingungen eines “Rosenkriegs” hilfreich, um etwa den in der Anhörung zu erfragenden Wunsch des Kindes richtig einschätzen zu können”, sagt Nolde.

Richtiger Ton kann Streitigkeiten frühzeitig beenden

“Ein Problem, das die einzelnen FamilienrichterInnen nicht aus der Welt schaffen können, ist die Überlastung der Gerichte, die dazu führen kann, dass nicht rechtzeitig genug bei Fehlentwicklungen dagegen gesteuert wird, speziell in Fällen von Kontaktabbrüchen mit der Gefahr der Entfremdung. Einerseits möchte man natürlich erst gründlich prüfen, ob ein wichtiger Anlass für den Abbruch vorliegt, und möchte das Kind nicht möglichen Gefahren aussetzen. Andererseits läuft man gleichzeitig Gefahr, dass Entfremdungsprozesse voranschreiten, während man Hintergründe zu durchleuchten versucht – und dann ist es nachher vielleicht schon zu spät, um die Elternbindung noch zu retten. Ich wünsche mir, dass in solchen Fällen zumindest vordringlich begleitete Kontakte hergestellt werden. Auch sinnvoll ist eine Schulung in Gesprächsführung. Ich habe erlebt, dass RichterInnen, die im Umgang mit den Eltern den richtigen Ton getroffen haben, Streitigkeiten frühzeitig befrieden konnten. Oder dass sie Eltern dazu motivieren konnten, statt weiterer ausufernder Gerichtsprozesse in einer Mediation doch noch eine gütliche Lösung zu suchen”, so die frühere Gutachterin.

Subjektive Vorlieben können keine Standards ersetzen

“Und zum anderen gibt es immer wieder neue Erkenntnisse und neue gesellschaftliche Entwicklungen, mit denen sich FamilienrichterInnen auseinandersetzen müssen. Da fällt mir speziell das Wechselmodell ein, das in meiner Tätigkeit früher lange Zeit gar nicht vorkam, heute aber schon eine größere Rolle spielt, weil sich die Geschlechter- und damit die Elternrollen verändert haben und sich weiter verändern. Ich finde unbefriedigend, wenn es am Ende von subjektiven Vorlieben des jeweiligen Richters abhängt, ob ein Wechselmodell überhaupt als ernsthafte Option mit geprüft wird oder ob es an dem betreffenden Gericht heißt: Bloß das nicht, das kann doch nicht gut sein – dies ohne sich mit dem aktuellen Forschungsstand zum Thema intensiver auseinandergesetzt zu haben. Umgekehrt höre ich mittlerweile auch schon, dass vom Wechselmodell überzeugte RichterInnen es ohne ausreichende Einzelfallprüfung als Lösung für alle Streitigkeiten sehen und das zu Problemen führt, weil es eben doch nicht die für alle Familien optimale Lösung ist.”

Und wieder zeigt sich: Es gibt in diesem Bereich eben keine pauschalen Lösungen, umso wichtiger ist es, dass die Menschen, die diese hochkomplexen Verfahren begleiten und in ihnen entscheiden, gut geschult sind. “Es muss differenziert der jeweilige Einzelfall betrachtet werden, und das ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die erfordert, dass man nicht ausschließlich in den einmal eingefahrenen Gleisen weitermacht, sondern die eigene Arbeit immer mal wieder neu reflektiert. Und es setzt Zeit voraus, die die FamilienrichterInnen dazu benötigen. Wenn die Fallzahlen pro Richter einfach zu hoch sind, sind auch den engagiertesten RichterInnen Grenzen gesetzt, was sie noch in einem vernünftigen Zeitrahmen bewältigen können”, sagt Nolde.

Erst dann bewegen wir uns im Familienrecht in eine Richtung, die allen, vor allem aber den Kindern, gerecht werden kann.