Es wird gerade viel diskutiert. Die Kinderrechte sollen ins Grundgesetz, denn das wurde so im Koalitionsvertrag festgehalten. Logisch, finden auch wir. Es lohnt sich aber, wie eigentlich immer, mal genauer hinzuschauen, warum das eigentlich so wichtig ist. Und warum manche Ängste, die in der Diskussion geschürt werden, wenig mit der tatsächlichen Faktenlage zutun haben.
Über Kinderrechte und warum es wichtig ist, ganz genau hinzuschauen
Vor einigen Wochen geisterte ein Schreiben herum, wir bekamen es nicht, aber einige Familienseiten, -Inlfuencer und Blogs. Ängste wurden da geschürt und Verbindungen aufgemacht, die nicht zusammengehören. Wir haben hier lange überlegt, ob wir das überhaupt thematisieren sollten, den “Argumenten” Raum geben sollten. Es geht in der Diskussion um die UN-Kinderrechtskonvention und inwiefern Kinderrechte ins Grundgesetz übernommen werden sollten. Vielleicht könnte man auch einfach den Versuch starten, ein paar grundlegende Fragen, die wir uns auch stellen, zu beantworten. Los gehts also:
Brauchen wir mehr Gesetze?
Für Kinder läuft es in diesem Land, sollten sie einen deutschen Pass haben, im Vergleich zu anderen Ländern ganz okay, würde man meinen. Aber: Chancengleichheit, Kinderarmut, Mitspracherecht – all das sind noch riesige Baustellen. Vor allem von Chancengleichheit sind wir, leider, noch Meilenweit entfernt. Kinderrechte als Gesetz zu verankern, würde bedeuten, dass bis hin zum Verfassungsgericht alle Gerichte die Interessen von Kindern in ihrem Urteil berücksichtigen müssten. Das heißt, dass zum Beispiel ausreichend Spielplätze und Schwimmhallen gebaut werden müssten, denn das Recht von Kindern auf Freizeit würde fest verankert sein. Es wird dann nicht plötzlich alles super kinderfreundlich, aber sicherlich mehr. Auch würde der Staat zum Beispiel stärker in die Pflicht genommen werden im Bereich Chancengleichheit mehr zutun.
Was sind überhaupt Kinderrechte?
Hier ein kleiner Ausschnitt:
– Gleichheit: Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Ausgrenzung. Kein Kind darf auf Grund seines Aussehens, seiner Religion und sexuellen Orientierung gemobbt, ausgegrenzt oder ungerecht behandelt werden. (Artikel 2)
– Bildung: Das Recht zu lernen und auf Ausbildung, die den Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. (Artikel 28)
– Schutz vor Gewalt: Das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. (Artikel 19)
– Spiel und Freizeit: Das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. (Artikel 31)
– Freie Meinungsäußerung und Beteiligung: Das Recht, bei Fragen, die Kinder betreffen mitzubestimmen. Eine eigene Meinung bilden und diese äußern. (Artikel 12)
Sind Kinderrechte nicht automatisch Menschenrechte?
Klar, würde man meinen. Allerdings: Die Kinderrechte setzen die Menschenrechte aus der Perspektive der Kinder um. Die spezifische Verletzlichkeit, die besonderen Lebensumstände (Abhängigkeit von den Eltern, Minderjährigkeit etc.) der Kinder machen es notwenig, besondere Gesetze auf den Weg zu bringen, und diese umzusetzen.
Warum ist es noch wichtig?
Weil, wie Katharina schon vor drei Jahren so punktgenau schrieb, Kinder nur als Objekte, quasi als Besitz ihrer Eltern vorkommen und nicht als eigenständige Subjekte. Sie gelten als „Regelungsgegenstand” und nicht als eigenständige Rechtssubjekte. Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention hat sich Deutschland eigentlich verpflichtet (anders als etwa die USA), den Kinderrechten Geltung zu verschaffen, leider ist das immer noch nicht ausreichend geschehen.
So war Gewalt gegenüber Kindern vor noch nicht allzu langer Zeit eine bürgerliche Normalität und gehörte zur Erziehung dazu. Es ist also einfach noch nicht lange her, dass Kinder als kleine asoziale Tyrannen gesehen wurden, die es galt zu erziehen. Die Kinderrechte sind dabei übrigens schon 30 Jahre alt und wurden 1989 UN-Vollversammlung in New York verabschiedet. Dazu: “Die New Yorker Kinderrechtskonvention stellt vor allem ein Prinzip in den Mittelpunkt: Bei allen Entscheidungen, die für Minderjährige getroffen werden, gleichviel ob von Einzelpersonen oder von der Gesellschaft, hat deren Wohl absoluten Vorrang – auch auf Kosten der Privilegien von Erwachsenen.” Was uns zur nächsten Frage bringt:
Wird man in den Rechten als Eltern eingeschränkt?
Ja, Elternrechte müssen im Einzelfall eingeschränkt werden, um das Kind zu schützen. Allerdings geht es hier um Misshandlungsfälle oder Gewaltanwendung.
Wie auch Autorin Nora Imlau jüngst auf Instagram feststellte: Hier werden Dinge miteinander verknüpft, die nichts miteinander zutun haben (Rechte als Eltern – Kinderrechte). Jeder wird stillen können, ein Familienbett haben können. Ob ihr Attachment Parenting ausübt oder einer anderen Erziehungsform anhängt, niemand wird in eure Erziehungsarbeit eingreifen.
Jugendämter, die ihre Kompetenzen überschreiten und Kinder aus Familien herausnehmen, gibt es leider auch so schon. Das sind meist Einzelfälle, über die gesprochen werden muss. Daran werden Kinderrechte im Grundgesetz nichts ändern.
Und wenn wir aus unseren Kindern mündige Menschen machen wollen und Kinder von früh an befähigen, am (politischen) Geschehen und unserer Gesellschaft teilzunehmen, von früh an (altersentsprechend) ernstgenommen zu werden, dann brauchen wir Kinderrechte im Grundgesetz. Es wäre ein weiterer, wichtiger Schritt, die Situation von Kindern im Land zu verbessern, finden wir.
Wie bei so vielen Dingen hilft es, statt sich gleich aufzuregen, erstmal durchzuatmen, nachzulesen und sich Gedanken zu machen. In einer digitalisierten Welt, in der es viel um Klicks und Aufmerksamkeit geht, in der Fake News umher schwirren und man allzu schnell glaubt, sich eine Meinung bilden zu können, erst Recht. Zu leicht regt man sich über Dinge auf, die auf den zweiten Blick viel weniger Aufregungspotenzial haben. Manchmal lohnt es sich auch, genau nachzusehen, wer hinter gewissen Kampagnen steht. Im Fall Kinderrechte ist das tatsächlich die AfD.
Und noch einen weiteren wichtigen Punkt hebt auch Diplom-Pädagogin und Autorin Susanne Mierau hervor: Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein. “Die “Generation Greta”, wie der Kindheits- und Jugendforscher Prof. Dr. Klaus Hurrelmann die Generation unserer Kinder nennt, ist eine Generation, die sich mehr Gedanken macht um die Zukunft, die politischer wird, die aktiv an der Gestaltung ihrer Zukunft teilhaben möchte und sich dafür einsetzt. Es ist ihre Zukunft, die die vergangenen Generationen in Gefahr gebracht haben und die sie nun lautstark zurückerobern wollen. Das Umweltbewusstsein dieser Kinder braucht ein Gehör und Mitbestimmung im Gegensatz zu der überalterten restlichen Bevölkerung, die ihren Status Quo nicht ändern möchte und die Einhaltung der Klimaziele nicht ausreichend verfolgt.”
Ob man 10 Kilo Nudeln kaufen geht oder wutentbrannt eine Petition unterschreibt – es macht Sinn, erst mal Ruhe zu bewahren, genau hinschauen, nachzulesen, sich zu informieren, auch wenn es Mühe kostet und Zeit, von der wir alle meinen, sie nicht zu haben.
Mehr Informationen zu Kinderrechten findet ihr übrigens beim deutschen Kinderhilfswerk oder auch bei Unicef.