So meisterst du den Formular-Dschungel rund um die Geburt deines Kindes

Vor einiger Zeit hat Gesa, die Gründerin von Gesas Elterngeldberatung, hier von den vier häufigsten Fehlern bei der Beantragung von Elterngeld und von den Änderungen durch die Elterngeldreform 2021 berichtet. Heute nimmt Gesa dich an die Hand und geht mit dir Schritt für Schritt alle Formalitäten rund um Elterngeld, Elternzeit, Kindergeld & Co durch. Los geht’s!

Liebe Schwangere,

du kommst gerade von deinem Frauenarzt oder deiner Frauenärztin und weißt es jetzt ganz offiziell: du bist schwanger!

Ein aufregender neuer Lebensabschnitt steht dir bevor – ich gratuliere dir ganz herzlich!

Aber während du immer wieder ungläubig auf das Ultraschallbild starrst, schießen dir auch erste Fragen durch den Kopf:

Wann muss ich denn meine Arbeitgeberin informieren? Bekomme ich eigentlich Elterngeld? Und wie lange gehe ich in Elternzeit? Wann bekomme ich Mutterschaftsgeld? Muss ich meine Krankenkasse über die Schwangerschaft informieren?

Und mit deinen Fragen liegst du gar nicht mal falsch. Denn neben den vielen schönen Dingen, die in einer Schwangerschaft zu tun sind (Familie überraschen, vielleicht ein Kinderzimmer einrichten, den Babybauch bemalen…), gibt es auch einen ganzen Berg an Formalitäten zu erledigen.

Damit du nicht den Überblick und die Orientierung im Formular-Dschungel verlierst, schauen wir uns deine Bürokratie-Aufgaben doch mal der Reihe nach an :)

Aufgabe 1: Arbeitgeber:in informieren

Ob und wann du deine:n Arbeitgeber:in über deine Schwangerschaft informierst, entscheidest du selbst. Denn im Mutterschutzgesetz, das ja nun für dich gilt, ist kein exakter Zeitpunkt genannt. Viele Schwangere warten deshalb erstmal ab.

Bei der Entscheidung für den richtigen Zeitpunkt empfehle ich dir, zwei Dinge zu beachten: 

Wenn du deine:n Arbeitgeber:in über die Schwangerschaft informierst, gehst du mit der Neuigkeit ja erstmals an die Öffentlichkeit. Manchmal fühlt sich das nicht richtig an und du möchtest dein kleines Geheimnis vielleicht noch ein paar Wochen für dich behalten.

Auf der anderen Seite kann es aber auch sinnvoll sein, deine:n Arbeitgeber:in bereits früh über deine Schwangerschaft zu informieren. Denn erst ab dem Zeitpunkt können alle Schutzvorschriften, die für werdende Mütter gelten, berücksichtigt werden.

Ich habe meinen Arbeitgeber übrigens immer etwa ab der zwölften Schwangerschaftswoche über meine Schwangerschaften informiert.

Aufgabe 2: Wissen aneignen und Entscheidungen treffen

Bereits zu Beginn der Schwangerschaft solltet ihr als werdende Eltern offen und losgelöst von (vielleicht überalterten) Rollenbildern darüber sprechen, wie ihr euch und euer Leben als Familie definieren möchtet.

Und zu Beginn heißt das auch erstmal zu klären, wie ihr die Betreuung und Erziehung eures Kindes oder eurer Kinder gestalten wollt. Wer soll/darf/muss wie lange und in welchem Umfang in Elternzeit gehen? Und wie können wir das mithilfe des Elterngeldes finanzieren?

Um überhaupt Antworten auf diese Fragen zu finden, ist es wichtig, sich das nötige Wissen rund um Elternzeit und Elterngeld anzueignen.

Denn nur, wenn ihr wisst, aus welchen Möglichkeiten ihr wählen könnt und welche Ansprüche ihr habt, könnt ihr kluge Entscheidungen treffen!

Aufgabe 3: Anträge und Formulare vorbereiten

In den ersten Wochen nach der Geburt deines Kindes bist du mit Stillen oder Flasche geben, Hormonchaos, Wickeln und Kuscheln beschäftigt.

Deshalb ist es klug, die Formulare und Anträge schon so weit wie möglich vor der Geburt fertig zu machen. Damit hältst du dir quasi selbst den Rücken frei.

Trag also schon einmal alles ein, was du jetzt schon weißt. Such dir die Unterlagen zusammen, die du dem Elterngeldantrag beifügen musst.

Vorbereitung ist alles!

Aufgabe 4: ggf. Vaterschaftsanerkennung

Um den Papierkram nach der Geburt nicht unnötig zu verkomplizieren, empfehle ich allen (werdenden) Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, immer, die Vaterschaftsanerkennung bereits während der Schwangerschaft zu erledigen.

Aufgabe 5: Mutterschaftsgeld beantragen

Du hast Anspruch auf Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse? Dann solltest du spätestens eine Woche vor Beginn des Mutterschutzes die “Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung” bei deiner Krankenkasse einreichen. Die Bescheinigung bekommst du bei deiner Gynäkologin.

Und dann heißt es erstmal warten! Also nicht auf das Mutterschaftsgeld, denn das zahlen die Krankenkasse meist ziemlich flott und zuverlässig.

Aber warten auf die Geburt deines Kindes :) Danach geht es dann nämlich im Formular-Dschungel noch ein ganzes Stückchen weiter:

Aufgabe 6: Anmeldung beim Standesamt

Innerhalb von sieben Werktagen nach der Geburt muss dein Kind beim Standesamt des Geburtsortes angemeldet werden. In vielen Geburtskliniken kannst du die Anmeldung des Kindes auch direkt vor Ort erledigen.

Im Anschluss erhältst du dann die Geburtsurkunden, die du für die nächsten Schritte brauchst.

Aufgabe 7: Krankenkasse informieren

Um den zweiten Teil des Mutterschaftsgeldes zu bekommen, musst du deine Krankenkasse über die Geburt deines Kindes informieren. Dafür reichst du die Geburtsurkunde dort ein.

Außerdem solltest du jetzt den Antrag auf Familienversicherung für dein Kind stellen.

Aufgabe 8: Elternzeit anmelden

Je nachdem, wann du oder der andere Elternteil in Elternzeit gehen möchte, kann “Elternzeit anmelden” auch schon nach Aufgabe 5 kommen – nämlich vor Geburt des Kindes.

In jedem Fall muss die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich bei dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin angemeldet werden.

Aufgabe 9: Elterngeld beantragen

Ab der Geburt kannst du jetzt auch deinen Elterngeldantrag mit den notwendigen Unterlagen bei der Elterngeldstelle einreichen. Dabei solltest du dir auch nicht zu viel Zeit lassen. Elterngeld wird nämlich höchstens für drei Monate rückwirkend gezahlt (deswegen ist Aufgabe 3 ja so wichtig!).

Aufgabe 10: Kindergeld beantragen

Auch das Kindergeld kannst du erst ab Geburt beantragen. Du kannst den vorbereiteten Antrag also jetzt bei der zuständigen Familienkasse oder der für dich zuständigen Stelle einreichen. Kindergeld wird übrigens für sechs Monate rückwirkend gezahlt.

Und dann heißt es wieder warten: Die Bearbeitungszeiten bei den Elterngeldstellen und den Familienkassen sind nämlich über das gesamte Bundesgebiet gesehen ziemlich unterschiedlich.

Aber du hast deinen Teil erledigt, also klopf dir ruhig mal auf die Schulter (sollten wir Eltern sowieso viel öfter tun!).

Denn wow, du hast den Formular-Dschungel rund um die Geburt deines Kindes erfolgreich gemeistert! Herzlichen Glückwunsch :)

Ich wünsche dir von Herzen einen schönen Start in deinen neuen Lebensabschnitt!

Alles Liebe,

Gesa

P.S. Du liebst es, To Do-Listen abzuhaken? Dann habe ich hier vielleicht was für dich :)

_________

Wenn du Fragen hast oder mehr Informationen rund um das Thema Elterngeld & Co suchst, dann schau doch mal bei Gesa vorbei. Sie freut sich immer, von dir zu hören!

Über Gesa: Gesa hat Verwaltungs- und Politikwissenschaften studiert. Sie ist Mutter von zwei Kindern und hat 2018 Gesas Elterngeldberatung gegründet. Sie hilft (werdenden) Eltern, den Papierkram rund um die Geburt schnell und unkompliziert zu meistern. 

Auf www.gesaselterngeldberatung.de findest du einen Newsletter und Blogbeiträge zum Thema, aber auch die Möglichkeit, dich zu einem von Gesas Kompakt-Seminaren anzumelden.  

Mit dem Gutscheincode LITTLEYEARS22 sparst du bei der Anmeldung zu einem der nächsten Termine 5 Euro. Dafür musst du im Anmeldeformular unter „Zusammenfassung“ den Haken bei „Gutscheincode vorhanden?“ setzen und anschließend den Code LITTLEYEARS22 eingeben. Sofort berechnet das System den neuen Preis und du kannst mit der Eingabe deiner Daten weitermachen.