Let’s talk about: Andere Länder, andere (Namens-)Sitten

Wie wichtig ist uns eigentlich unser Nachname…? Meiner ist kein besonderer – aber er gehört nun mal zu mir. Mein Herz hängt nicht an ihm, aber immerhin habe ich unter ihm schon diverse Artikel und Kolumnen veröffentlicht und ein Buch geschrieben. Ich hab mir damit quasi einen kleinen Namen gemacht, etwas aufgebaut. Meine beiden Kinder tragen den Nachnamen meines Partners. Sollten wir also irgendwann heiraten, müsste ich mir überlegen, ob ich meinen Namen behalte und weiterhin als einzige in der Familie so heiße. Oder ob ich auch den Namen meines Partners annehme und wir dann endlich auch auf dem Papier alle zusammengehören. Ich könnte mir natürlich auch einen Doppelnamen zulegen, aber ehrlich gesagt, ist das nichts für mich. Es sieht in unserem Fall blöd aus und es klingt genauso… Eine solche Namensentscheidung zu fällen, ist also wirklich nicht leicht. Denn hat man sich bei der Eheschließung erst einmal für ein Namensmodell entschieden, lässt sich das nicht mehr so einfach ändern. Es sei denn, man lässt sich scheiden oder der / die Ehepartner*in stirbt… Da das Thema „Hochzeit“ jedoch aktuell bei uns keine Rolle spielt, muss ich nicht weiter über der Namensentscheidung brüten und nutze die Zeit lieber, um mich mal in Europa umzuschauen, wie andere Länder die Nachnamenswahl so handhaben.

Bevor ich mich auf große Namensreise begebe, werf’ ich, zur besseren Einordnung, noch einen kurzen Blick auf das deutsche Namensrecht: Deutschland hat, verglichen zu anderen Ländern, bei der Familiennamenswahl relativ strenge Regeln. Entweder nimmt die Frau den Namen des Mannes an, oder andersherum. Einen Doppelnamen darf bislang nur eine*r von beiden tragen (Gerade sind hier aber Änderungen in Planung). Carolin Schmidt könnte sich also, wenn sie Alexander Meier heiratet, Carolin Schmidt-Meier oder Carolin Meier-Schmidt nennen. Oder Alexander wählt eine dieser Doppelnamen-Varianten. Die Kinder von beiden dürften jedoch nur einen Nachnamen tragen – und nicht den Mix aus beiden elterlichen Namen.

Bei verheirateten Ehepartnern, die den gleichen Familiennamen tragen, erhält das gemeinsame Kind diesen als Geburtsnamen. Sind die Eltern verheiratet, führen aber keinen einheitlichen Ehenamen, bekommt das Kind entweder den Nachnamen der Mutter oder des Vaters. Der einmal gewählte Nachname gilt dann für alle noch folgenden Geschwisterkinder. Bei nicht verheirateten Paaren kann entweder der Familienname der Mutter oder der des Vaters vergeben werden – vorausgesetzt, beide haben das Sorgerecht. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, dann erhält das Kind dessen Nachnamen.

Interessant ist, dass sich, im Zeitalter wachsender Emanzipation und Gleichberechtigung, immer noch knapp drei Viertel der deutschen Paare bei einer Eheschließung für den Namen des Mannes entscheiden – und nur sechs Prozent für den Namen der Frau. Zwölf Prozent der Paare behalten beide ihre Geburtsnamen. Bei den übrigen entscheidet sich eine*r für einen Doppelnachnamen – und meistens ist das die Frau.

Das klingt erst mal so, als hätten wir bei der Namenswahl doch einige Wahlmöglichkeiten, aber tatsächlich geht es anderswo in Europa viel freiheitlicher zu.

In Großbritannien darf man sich zum Beispiel jeden beliebigen Namen geben. Man löhnt ein paar Pfund und – schwupps – hat man eine neue Identität mit selbstgewähltem Vor-, Mittel- oder Zunamen. Paare können sich und ihrem Nachwuchs also auch bei einer Eheschließung einen komplett neuen Familiennamen geben. Seit ein paar Jahren ist das so genannte „Meshing“ der absolute Trend bei Frischvermählten. Das bedeutet: sie lassen ihre Geburtsnamen miteinander verschmelzen. Aus Miss Harland und Mister Anderson würden so beispielsweise die Harlanderson werden. Und Miss Price und Mister Nightingale würden zu den Prightingales fusionieren. Hintergrund dieses Hypes, der seinen Ursprung in den USA hat, ist, dass viele Britinnen ihren Namen nicht mehr aufgeben wollen, um den des Mannes anzunehmen. Und auch Doppelnamen gelten auf der Insel mittlerweile bei vielen als spießig und nicht mehr zeitgemäß.

Ähnlich liberal wie die Briten handhabt Schweden die Wahl des Nachnamens. Dazu muss man jedoch Folgendes wissen: Fast ein Drittel der schwedischen Bevölkerung heißt entweder Andersson, Johansson, Karlsson, Nilsson oder Svensson. Bis das Namengesetz 1901 reglementiert wurde, nannten viele Schweden ihr Kind nach dem Vornamen des Vaters und hängten “son” (für Sohn) oder “dotter” (für Tochter) dran. Nach 1901 wurden diese so genannten Patronyme verboten und die Schweden wurden gezwungen vererbbare Nachnamen zu führen. Da die Frauen vermehrt die Namen der Männer annahmen, starben die -dotter-Namen mit der Zeit aus und die -son-Namen häuften sich. Allein im Telefonbuch von Stockholm soll es um die 400 Einträge für „Karl Andersson“ geben. Kein Wunder, dass der Wunsch vieler Schweden groß ist, einen neuen, individuellen Nachnamen zu wählen. Zu ihrem Glück wird das Namensrecht heute liberaler gehandhabt und jeder mit einem -son-Namen darf diesen kostenfrei ändern lassen. Alle anderen zahlen nicht einmal 200 Euro. Das Antragsprozedere zur Namensänderung ist unkompliziert. Entsprechend groß ist die Resonanz. Wer sich umbenannt hat, inseriert das dann einfach zur Bekanntmachung in der Tageszeitung, ähnlich wie bei einer Todesanzeige. Vor allem bei Heirat oder Familiengründung entscheiden sich viele Schweden dafür, mit einem neuen Familiennamen ein neues Lebenskapitel zu beginnen.

In Islands Telefonbüchern stehen nur Vornamen

Was Schweden 1901 abgeschafft hat, gilt in Island bis heute: das auf den Vornamen des Vaters basierende patronymische Namenssystem. Das führt zu dem Kuriosum, dass innerhalb einer Familie alle einen anderen Nachnamen tragen. Ein Beispiel: Das Ehepaar Jón Baldursson und Astrid Gunnarsdottir bekommt zwei Kinder. Die Tochter trägt den Namen Agata Jonsdottir (= Tochter von Jón) und der Sohn heißt Olafur Jonsson (= Son von Jón). Diese traditionelle nordgermanische Namensgebung hat zur Folge, dass der Vorname in Island viel wichtiger und gebräuchlicher ist als der Nachname. Das Telefonbuch ist nach Vornamen gelistet (ergänzt durch den Beruf, um Verwechslungen zu vermeiden), an Klingelschildern steht der Vorname und man spricht sich in der Regel auch nur mit Vornamen an. Die formelle Verbundenheit von Ehepaaren durch den selben Nachnamen kennt man in Island also gar nicht. Und vermutlich vermisst sie auch keiner, denn es gab noch keine größeren Anstrengungen dieses tradierte System zu ändern.

Auch in Spanien (genau wie in den anderen hispanischen Ländern) wird die Namensgebung noch relativ traditionell gehandhabt und auch hier tragen Mann und Frau und Kinder unterschiedliche Nachnamen. Grundsätzlich hat erst einmal jede*r Spanier*in zwei Nachnamen, die nicht mit einem Bindestrich verbunden sind. In der Regel stammt der erste Nachname vom Vater, der zweite von der Mutter. Eine Familie sähe beispielsweise so aus: Der Mann heißt José Gonzalez Duarte (der erste Name kommt vom Vater, der zweite von der Mutter). Seine Frau ist Ana Jiménez Dulce. Der Sohn von beiden hieße also Felipe Gonzalez Jiménez. Und die Tochter Pilar Gonzalez Jiménez. Bekäme Pilar nun mit Pablo Sanchez Lobo einen Sohn hieße der: Frederico Sanchez Gonazalez. Vererbt werden also immer nur die Namen der Väterseite – patrilineare Vererbung nennt man das. 1999 wurde das Namensgesetz jedoch ein klein wenig aufgeweicht: Paare dürfen seitdem die Reihenfolge der Nachnamen für ihren Nachwuchs individuell bestimmen und entscheiden damit auch darüber, welcher der beiden Nachnamen später von den Kindern an deren Kinder weitergegeben wird.

In Russland gibt es männliche und weibliche Nachnamen

Schauen wir zum Schluss noch nach Russland. Ein typischer russischer Name besteht aus drei Teilen: Vorname, Vatername und Nachname. Der Zweitname wird vom Vornamen des Vaters abgeleitet. Ein Beispiel: ein Mann mit dem Vornamen Wladimir hat einen Sohn Aleksej und eine Tochter Svetlana. Der Sohn hieße dann Aleksej Wladimirowitsch und die Tochter Svetlana Wladimirowna. In den jeweiligen Endungen steckt die Bedeutung: Sohn von / Tochter von Wladimir. Der Vatername endet, in Abhängigkeit vom konkreten Namen, bei Männern in der Regel auf „owitsch“ oder „jewitsch“ und bei Frauen auf „jewna“, „jowna“ oder „itschna“.
Was passiert nun bei einer Heirat? Während Vor- und Mittelname unangetastet bleiben, kann sich der Nachname bei einer Eheschließung ändern. Das russische Namensrecht gibt folgende Möglichkeiten vor: Entweder behalten beide Ehepartner ihren ursprünglichen Nachamen und nichts ändert sich. Oder aber, und das ist deutlich verbreiteter, eine*r von beiden gibt, ähnlich wie in Deutschland, seinen Nachnamen ab und nimmt den des Partners/der Partnerin an. In der Regel ist das in Russland die Frau. Wenn Pjotr Iwanowitsch Smirnow also heiratet und seine Frau nimmt seinen Nachnamen an, hieße diese dann: Katarina Sergejewna Smirnowa. Denn auch der Nachname wird, ähnlich wie der mittlere Vatername, an die weibliche Trägerin angepasst. In der Regel geschieht das durch die Endung -a.

Puh, schwirrt euch auch so der Kopf? Wer also gedacht hat, das deutsche Namensrecht sei ziemlich komplex, hat nun bemerkt, dass es noch deutlich komplizierter geht. Andere Länder, andere (Namens-)Sitten!

Uns würde nun brennend interessieren, wie ihr das mit dem Familiennamen geregelt habt: Habt ihr bei der Heirat den Namen eures Partners / eurer Partnerin angenommen? Und wenn ja, warum? Wie steht ihr zu Doppel-Familiennamen? Wenn ihr in England lebt, habt ihr euren Nachnamen auch „gemeshed“? Und wenn ihr die Wahl hättet, wie würdet ihr euch und eure Familie nennen? Wir sind gespannt auf eure Antworten!

Titelfoto: Julian Hochgesang