“Die statistisch gefährlichste Zeit im Leben einer Frau ist die Zeit nach der Trennung.”

Alle zwei bis drei Tage wird in Frankreich eine Frau von ihrem (Ex-)Partner ermordet. In über der Hälfte der Fälle gab es Gewalt in der Beziehung, ein Drittel der Frauen hatten ihre Partner vorab schon angezeigt. Auch in Deutschland haben wir ein Problem mit Gewalt gegenüber Frauen; vor allem in Trennungssituationen steigt das Risiko dafür rasant. Dabei ist das kein Problem, das sich vor allem in Familien mit migrantischem Hintergrund findet, sondern auch mitten in weißen, christlich-geprägten Mittelschicht-Milleus. Wenn Gewalt in Familien in einem Femizid, also einem Mord mündet, wird oft verharmlosend von einem "Eifersuchtsdrama" oder einer"Familientragödie" berichtet.

Gewalt gegenüber Frauen ist ein gesellschaftliches Problem, und es gibt sie in allen Facetten: Sexuelle Gewalt, psychologische Gewalt, wirtschaftliche Gewalt. Vor zwei Jahren hat das Übereinkommen des Europarats, die Istanbul Konvention, diese Vielschichtigkeit anerkannt und sich der Bekämpfung häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen verschrieben. Wie ist die Situation in Deutschland mittlerweile, haben wir uns gefragt, vor allem in Trennungssituationen? Dazu haben wir uns mit Verena Wirwohl, Anwältin und Aktivistin der MIAs, unterhalten, einer Aktivist*innengruppe, die seit Kurzem auch Mitglied im Bündnis Istanbul Konvention ist.

Liebe Verena, könntest du mir kurz die MIAS vorstellen? Wie habt ihr euch gefunden und was sind eure Ziele?

Die MIAs sind eine Initiative von alleinerziehenden Müttern, die ursprünglich ein loser Zusammenschluss von Aktivistinnen war. Zusammengefunden haben wir über die üblichen sozialen Netzwerke. Wir nehmen zu aktuellen politischen Themen Stellung, suchen mit unseren Anliegen das Gespräch mit Abgeordneten und Parteien und geben auch Ratgeberbroschüren, z.B. für frischgebackene Mütter, heraus.
Eins unserer Herzensangelegenheiten ist es dabei, die Situation von Trennungskindern in familiengerichtlichen Verfahren zu verbessern, wir vertreten also die Forderung, Verfahrensbeteiligten auszubilden, die das Wohl des Kindes im Fokus haben. Dazu gehört auch der Schutz vor Gewalt. Denn die statistisch gefährlichste Zeit im Leben einer Frau ist die Zeit nach der Trennung. Und viele Jugendamtsmitarbeiter oder Richter haben immer noch die Einstellung „na, nur weil er die Mutter schlägt, ist er doch noch lange kein schlechter Vater“, und räumen zum Beispiel Gewalttätern ein großzügiges Umgangsrecht ein. Aber auch passiv miterlebte Gewalt ist wissenschaftlich erwiesenermaßen traumatisierend für Kinder. Und Gewalttäter nutzen Übergabesituationen oft zu Übergriffen auf die Mutter aus.
Auch bezüglich Fragen von Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Sozial- und Steuerpolitik, bei unbezahlter Carearbeit und Altersarmut machen wir uns stark für Alleinerziehende, aber auch für Mütter und Frauen generell.

„Nur weil er die Mutter schlägt, ist er doch noch lange kein schlechter Vater“

Ihr seid seit Kurzem Mitglied im Bündnis der Istanbul Konvention, eine Konvention die Frauen vor Gewalt schützen soll und die 28 EU-Mitgliedsstaaten ratifizieren. Was genau bedeutet das für euch?

Im Frühjahr 2018 haben sich Frauenrechtsorganisationen und weitere Bundesverbände mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen im Bündnis Istanbul-Konvention zusammengeschlossen, um deren Etablierung in Deutschland voranzutreiben. Denn alle Richtlinien und Konventionen der Welt bringen ja nichts, wenn diese nicht im Alltag umgesetzt und gelebt werden. Für die entsprechenden Rahmenbedingungen müssen Politik und Gesetzgeber sorgen.
In unserem Bündnis kommen unter anderem Frauen zusammen, die tagtäglich gewaltbetroffene Frauen beraten, und wissen, woran die Umsetzung des Gewaltschutzes hierzulande krankt und welchen Änderungsbedarf es gibt. Die Umsetzung der Istanbul Konvention ist eine Chance, die Spielregeln für die Gesellschaft zu Gunsten der Frauen zu gestalten. Die amerikanische Psychologin und Publizistin Mary Pipher sagt beispielsweise, junge Männer müssen so sozialisiert werden, dass Vergewaltigung für sie so unvorstellbar sei, wie Kannibalismus. Um die Ächtung von Gewalt gegen Frauen zu erhöhen, muss sie aber effektiver bekämpft werden und dazu gehören auch Aufklärungsangebote. Hierzu müssen bedeutend mehr Gelder und Ressourcen investiert werden, als das derzeit der Fall ist.

Die Istanbul Konvention definiert Gewalt gegenüber Frauen nicht nur als körperliche, sondern auch als psychische, wirtschaftliche und sexuelle Gewalt. Wie wichtig ist diese
 umfassende Sichtweise auf Gewalt für die Situation von Frauen in Deutschland?

All den dort genannten Arten von Gewaltausübung ist gemein, dass es hier um ein Kontroll- und Dominanzverhalten seitens des Ausübenden geht. Dabei ist psychische Gewalt, also beispielsweise Drohungen oder Erniedrigungen, die ja strafrechtlich kaum zu fassen ist, ganz oft die Vorstufe von körperlicher Gewalt. Bei Alleinerziehenden kommt die finanzielle Gewalt meist stark zur Geltung. Denn seit der quasi Abschaffung des nachehelichen Unterhalts 2008 befinden sich typischerweise Mütter nach einer Trennung oft nicht nur in einer emotionalen, sondern auch in einer wirtschaftlichen Zwangslage. So kann eine von Gewalt betroffene Frau zwar mit ihren Kindern in ein Frauenhaus fliehen, dies ist aber nur eine vorübergehende Lösung. In Zeiten der Knappheit von finanzierbaren Mietwohnungen müssen die betroffenen Frauen dann im schlimmsten Fall zum Täter zurückkehren. Gerade, wenn es Kinder gibt, die laufende Kosten verursachen, wie z.B. Hortkosten, oder sich der Kitaplatz, der auch in vielen Städten Mangelware ist, in dem Bezirk der ehemaligen ehelichen Wohnung befindet.

Und dann gibt es natürlich auch noch vermehrt psychische Gewalt, wie „ich nehme Dir die Kinder weg“. Denn wo früher vor Gericht galt, die Kinder bleiben erstmal bei der Hauptbezugsperson und alles geht nach der Trennung erstmal weiter wie früher, sind Richter heute schneller dabei, eine hälftige Betreuung anzuordnen. Wenn eine Frau etwa während ihrer Ehe Gewalt erlitten hat, ist dies natürlich eine Horrorvorstellung für sie. Es gibt dann Frauen, die denken, „dann bleibe ich lieber bei ihm, anstatt ihm die Kinder schutzlos auszuliefern.“

Gewalt gegen Frauen wird oft als „migrantisches“ Thema dargestellt (Stichwort „Ehrenmorde“), dabei geht es durch alle Gesellschaftsschichten. Habt ihr da ähnliche Erfahrungen?

Häusliche Gewalt kommt leider über alle kulturellen Grenzen hinweg vor. Betroffene Migrantinnen haben in der Tat aber noch größere Schwierigkeiten Hilfsangebote zu erhalten und anzunehmen, zum Beispiel aufgrund der Sprachbarriere, oder der Ehebestandszeit aus dem Ausländerrecht, also die Zeit, die eine Ehe mit einem deutschen Staatsbürger mindestens bestanden haben muss, um nach der Scheidung ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu erlangen. Da braucht es ganz andere Angebote und noch mehr Aufklärung. Im Bündnis Istanbul Konvention ist der Dachverband der Migrantinnenorganisationen, DaMigra, vertreten, die sich für die Anerkennung geschlechtsspezifische Flucht- und Asylgründe wie etwa Genitalverstümmelung, Vergewaltigung, häusliche Gewalt und Zwangsverheiratung einsetzen. Und die kritisieren auch immer wieder, dass geflüchtete und bereits traumatisierte Frauen in überfüllten Unterkünften nicht selten neue Gewalterfahrungen machen. Hier muss es unbedingt viel gezieltere und spezifischere Hilfe geben. Ein „one size fits all“ in der Gewaltbekämpfung ist absolut fatal.


Die Konvention wird ja laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit dem ersten Februar 2018 in Deutschland umgesetzt. Seht ihr das auch so?

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention läuft bisher eher schwerfällig. Da gibt es andere Projekte, an die die Bundesregierung wesentlich engagierter herangegangen ist, wenn man sich beispielsweise die eilige Umsetzung der jetzt gescheiterten Maut ansieht. Bisher bestehen keine Pläne zur Einrichtung einer staatlichen Koordinierungsstelle, unabhängigen Monitorings oder eines Instituts zur Datenerhebung bezüglich der Gewalt gegen Frauen. Insgesamt sind die Hilfestellungen für gewaltbetroffene Frauen hierzulande ohnehin schon sehr mau, wenn man sich zum Beispiel die in den Ländern zwar unterschiedlich geregelte, durchgehend aber zu niedrig angesetzte Finanzierung der Frauenhäuser ansieht. Auch wird Migrantinnen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus das Recht auf Unterstützung bei Gewalterfahrungen versagt. Es ist beschämend, dass in einem reichen und privilegierten Land wie Deutschland Gewaltschutz von der Herkunft abhängt.
Doch auch bis zu den Familiengerichten hat sich die Istanbul-Konvention noch nicht ganz herumgesprochen. Denn nimmt man die Konvention ernst, dann müsste zum Beispiel die Mitteilung von häuslicher Gewalt in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz den Umgangsstopp des Täters mit dem Kind auslösen. In der Realität fallen aber oft so Sprüche wie „mit häuslicher Gewalt brauchen Sie mir gar nicht kommen“, oder „es gehören immer zwei zum Streiten“. Hier besteht bei Richtern noch sehr viel Sensibilisierungsbedarf.

Apropos Familienrichter. Oft müssen Richter ja für die Familien sehr einschneidende Entscheidungen treffen und dies ohne bestimmte Schulungen. Was muss sich hier ändern, damit, wie du selbst sagst, Richter sensibilisiert werden?

Zum einen braucht es spezifische Eingangsvoraussetzungen für Familienrichter und -richterinnen. Um so ein anspruchsvolles und sensibles Themenfeld zu bearbeiten, braucht man einschlägige Vorkenntnisse anstatt lediglich guter Noten und einem Jahr Berufserfahrung. Um die notwendigen Kompetenzen im kommunikativen und analytisch-diagnostischen Bereich zu erlangen, bedarf es auch verpflichtende psychologische Schulungen. Insbesondere im Bereich des Kinderschutzes in Hinblick auf Missbrauch und Gewalt. Ein besonderes Anliegen unseres Verbandes ist es auch, dass Richter familienrechtliche Gutachten besser auf wissenschaftliche Stichhaltigkeit bewerten können. Denn es ist ein großes Problem, dass solche Gutachten vor Gericht quasi unanfechtbar sind.

Man benötigt Experten mit pädagogischer Ausbildung, die die Kinder im Blick haben.


Das Umgangsrecht soll bald reformiert werden, im Zuge dessen sollen Väter automatisch ab Geburt das Sorgerecht fürs Kind erhalten, zumindest wird das von einem Thesenpapier verschiedener „Experten“ vorgeschlagen. Wie steht ihr dazu?

Bei der letzten Sorgerechtsreform 2013 hat man sich sehr bewusst gegen solch einen Automatismus entschieden. Denn man wollte nicht, dass Kinder zerstrittener Eltern quasi ab Geburt zwischen den Fronten aufgerieben werden. Im Gegenzug dazu können Väter aber seit ein paar Jahren problemlos bei Gericht das gemeinsame Sorgerecht beantragen, dies ist heutzutage in den allermeisten Fällen nur eine Formalie. Trotzdem erfüllt es für die meisten Familien eine Art Schutzfunktion, wenn das Gericht noch einmal kurz über die individuelle Situation der Familie schaut. Sollte nun jeder Gewalttäter, der evtl. sogar im Gefängnis sitzt, sofort Sorgerecht erhalten, bringt das zahlreiche Probleme mit sich.
Ich halte die Zusammensetzung der Expertinnen und Experten der Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ allerdings auch nicht für wirklich glücklich. Während sich viele Experten der Runde öffentlich für die Rechte von Vätern und Männern stark machen, fehlt mir die Vertreterin einer Frauenrechtsorganisation, die sich für die Rechte von getrennten Müttern, vielleicht sogar auch für Gewaltopfer einsetzt. Und in allererster Linie hätte es einen Experten mit pädagogischer Ausbildung bedurft, der die Auswirkungen so einer Reform für die betroffenen Kinder im Blick hat.

Was muss sich ändern, damit es Alleinerziehenden in Deutschland besser geht?  Gibt es Länder, in denen es besser läuft?

Wenn wir noch über Gewaltschutz reden: In Großbritannien gibt es umfangreiche Schutzprogramme für Betroffene von häuslicher Gewalt. Das geht sogar so weit, dass Frauen in England und Wales bei der Polizei Auskunft über frühere Gewaltvergehen ihrer Partner einholen können. Und mit diesem Wissen dann entscheiden, ob sie die Beziehung fortsetzen wollen, oder nicht. Abgesehen von allen datenschutzrechtlichen Bedenken: Dies ist ein Meilenstein gegenüber der Situation in Deutschland, wo Femizide in den Medien noch immer mit dem verharmlosenden Begriff „Familientragödie“ oder „Beziehungsdrama“ abgetan werden.

Ansonsten gibt es einige Länder, die sich wesentlich besser um ihre Alleinerziehenden kümmern. In Norwegen erhalten diese zur finanziellen Unterstützung Kindergeld für ein Kind mehr, als sie tatsächlich haben. Wenn eine alleinerziehende Schwedin etwa 30 Stunden die Woche arbeitet, übernehmen die Sozialkassen die Sozialversicherungsbeiträge, bis zum achten Lebensjahr des Kindes. In Deutschland sind solche Leistungen eher an die Ehe gekoppelt. In Finnland muss die Gemeinde für die Betreuung der Kinder sorgen. In den Randzeiten kommt dann eben eine Betreuerin nach Hause. Dies sind nur ein paar wenige, willkürlich herausgegriffene Beispiele. Es gibt nämlich weltweit ein ganzes Bündel an effektiven Maßnahmen gegen Mütter- und Kinderarmut. Wenn man aber mitbekommt, dass das Familienministerium derzeit plant, Väter, die ihr Umgangsrecht wahrnehmen, stärker bei den Unterhaltszahlungen zu entlasten (die Familien zu Gute kommen, in denen Frauen und Kinder sowieso schon stark armutsgefährdet sind), kann man sich schon sehr über die Prioritätensetzung deutscher Politiker wundern.

In Frankreich gilt psychische Gewalt gegenüber Frauen jetzt als Straftat, die allerdings schwer zu beweisen ist. Dennoch kann man davon ausgehen, dass diese Art von Gewalt in der Gesellschaft jetzt mehr „gesehen“ wird. Sollte sich die Gesetzgebung in Deutschland auch dahingehend ändern?

In Frankreich gibt es ja auch den neuen, interessanten Ansatz, bereits bestrafte Peiniger dank elektronischer Fußfesseln auf Distanz zu ihren Opfern zu halten. Hinsichtlich psychischer Gewalt teile ich deine Einschätzung über die nun stattfindende Signalwirkung. Deutschland ist hier dagegen noch Lichtjahre entfernt. Wir würden uns als Betroffenenverband ja schon freuen, wenn die vorgesehenen Hilfsangebote ausreichend finanziert werden würden. Oder auch die Behörden, Polizisten und Staatsanwaltschaften hierzulande eine bessere Infrastruktur zur Verfügung hätten, um entsprechende Anzeigen effektiver zu verfolgen.


Wie kann man euch unterstützen?

Es geht uns in erster Linie darum, Bewusstsein für unsere Themen zu schaffen. Wer sich informieren will, kann das auf unserer Facebookseite tun, oder unseren Newsletter abonnieren. Bezüglich der Istanbul Konvention ist es sicher hilfreich, wenn Frauen Druck auf die Politik ausüben und ihre Wahlentscheidungen auch davon abhängig machen, welche Partei die Umsetzung und generell feministische Themen forciert. Ich habe immer den Eindruck, dass Frauen generell an das Wohl aller denken und sich oft scheuen, konsequent ihre Interessen zu vertreten. Ich würde mir wünschen, dass sich das ändert.

 

Foto: Matheus Ferrero