Let’s talk about: Ist es noch zeitgemäß, zu heiraten?
Natürlich ist die Hochzeit selbst ein megaromantischer und emotionaler Akt – die Ehe an sich ist es aber nicht. Denn Liebe ist nicht gleich Ehe. Lieben geht auch ohne Ehe. Ziemlich gut sogar. Ich muss es wissen. Denn seit über 20 Jahren lebe ich bereits in so genannter „wilder Ehe“ mit meinem Partner zusammen. Natürlich hatten wir unsere Streitigkeiten und Diskussionen – aber ich bin ziemlich sicher, die hätten wir auch mit Ring am Finger gehabt.
Kürzlich las ich ein Interview mit einer Scheidungsanwältin Helene Klaar in der SZ und das bestätigte, was ich schon lange dachte. Zitat der Anwältin: „Ich sage immer, das Gesetz regelt die Ehe, und da steht von der Liebe kein Wort. Es ist keine Voraussetzung, dass Menschen sich in Liebe verbinden müssen. (…) Nur weil man sich liebt, könnte man auch so zusammenleben. Wenn man heiratet, erwartet man diese rechtliche Bindungswirkung. Und die ist völlig unabhängig von der Liebe. Natürlich, man hält die Ehe leichter aus, wenn einem der andere wenigstens sympathisch ist. Aber Geschäftsgrundlage der Ehe ist die Liebe nicht.“
Wer sich liebt, müsste also nicht heiraten. Viele Paare (im Jahre 2021 waren es 357.800) tun es dennoch – obwohl das Risiko, dass sie sich wieder scheiden lassen recht hoch ist (jede zweite bis dritte Ehe bleibt nicht bestehen). Lässt man den Romantik-Gedanken mal außen vor, sind es vor allem steuerliche, rechtliche und finanzielle Vorteile, die Paare zum Altar schreiten lassen. Denn in Deutschland scheint die Ehe so etwas wie der Heilige Gral zu sein. Wer verheiratet ist, bekommt automatisch das Sorgerecht für die eigenen Kinder. Wer verheiratet ist, kann sich gegenseitig bis zu 500.000 Euro schenken, ohne auch nur einen Cent davon zu besteuern. Wer verheiratet ist, bekommt Hinterbliebenenrente und automatisch das Erbe des Partners / der Partnerin, wenn diese/r verstirbt. Wer verheiratet ist, bekommt Kinderwunschbehandlungen bezahlt. Wer verheiratet ist, darf ein Kind adoptieren. Wer verheiratet ist, bekommt leichter Auskunft im Krankenhaus, wenn der Partner/ die Partnerin schwer erkrankt bzw. verunfallt ist. Wer verheiratet ist, bekommt hier (sofern er aus dem Ausland) stammt, ein Aufenthaltsrecht. Und: Wer verheiratet ist, erhält erhebliche steuerliche Vorteile. Kurzum: Mit Ehering am Finger wird man in Deutschland hofiert. Ohne Ring muss man für seine Rechte mehr kämpfen, mehr zahlen, mehr Bürokratie über sich ergehen lassen. Unverheiratete Paare sind qua Gesetz faktisch Paare zweiter Klasse!
Steuerliche Vorteile – aber nicht für die Frau
Dabei ist im Modell „Ehe“ so vieles antiquiert. Wir entwickeln uns weiter – doch die Ehe bleibt auf der Stelle stehen. Ganz deutlich wird das bei den vermeintlich steuerlichen Vorteilen, die viele Paare dazu verleiten, standesamtlich noch schnell im Dezember desselben Jahres zu heiraten, in dem der Antrag stattfand (um die steuerlichen Vorteile noch abzugreifen) und das rauschende Fest dann erst im darauffolgenden Sommer steigen zu lassen.
Ist man nämlich verheiratet, ändert sich automatisch die Steuerklasse. Unverheiratete Erwerbstätige werden immer Steuerklasse 1 zugeordnet. Ist man verheiratet, rutschen beide Eheleute erst einmal in Steuerklasse 4 – was in etwa der 1 entspricht und besagt, dass jeder von ihnen individuell besteuert wird. Jeder zahlt also auf das, was er verdient, Steuern. Nun – und jetzt kommt der eigentliche Vorteil – hat aber jedes Ehepaar das Recht auf das sogenannte „Ehegattensplitting“. Zumindest dann, wenn beide Partner zustimmen. Das bedeutet, einer von beiden rutscht in Steuerklasse 3, der andere in Steuerklasse 5. Sinn macht dieses Modell nur, wenn einer deutlich mehr verdient als der andere. Ich würde schätzen, in 80 bis 90 Prozent der Fälle ist das der Mann, weil die Frau aufgrund der Kinderbetreuung nur halbtags arbeitet. Und tatsächlich waren 2016 von etwa zehn Millionen Erwerbstätigen in Steuerklasse 3 acht Millionen Männer.
„Ehegattensplitting“ heißt konkret: beide Einkommen werden zusammen addiert und dann durch zwei geteilt. Die Steuerlast, die dann auf diese Summe anfällt wird wiederum durch zwei geteilt. Das bedeutet im Umkehrschluss: Der Vielverdienende Teil – in der Regel also der Mann – zahlt extrem wenig Steuern. Der geringverdienende Teil – meist die Frau – zahlt für sein ohnehin schon kleines Gehalt exorbitante Steuern. Bei Steuerklasse 3 (Vielverdiener) werden das Jahr über alle Steuervorteile auf diese Steuerklasse übertragen. Klasse 5 (Geringverdienerin) erhält keine Vorteile.
Anders gesagt: Der Staat gewährt jedem Erwerbstätigen einen Grundfreibetrag, auf den der/diejenige keine Steuer zahlen muss. Derzeit sind das 10.347 Euro. In Steuerklasse 5 wird dieser Grundfreibetrag nicht berücksichtigt. Stattdessen wird er dem Ehepartner mit Steuerklasse 3 zugeschlagen – der damit gleich zwei Grundfreibeträge erhält.
Klingt das gerecht? Für mich nicht! Aber so gar nicht!
Natürlich könnte man jetzt argumentieren, dass eine Ehe auch dazu da ist, sich gegenseitig zu unterstützen. Aber was ist mit der angestrebten finanziellen Unabhängigkeit der Frau? Dieser Aspekt fällt hier völlig hinten runter. Sollte die nicht auch von Staatsseite gefördert werden? Was ist denn mit der vieldiskutierten Personalnot…? Bräuchte unsere Gesellschaft nicht mehr Frauen im Arbeitsmarkt? Stattdessen fördert die Politik ein Modell, das wir eigentlich längst überwinden hätten müssen: Der Mann verdient die Kohle. Die Frau steht am Herd und hütet die Kinder.
Entkommen kann man diesem Dilemma, indem sich beide Ehepartner für Steuerklasse 4 entscheiden – ganz egal, wie viel beide verdienen. Vielleicht ist die Steuerersparnis gesamtwirtschaftlich betrachtet dann etwas geringer als mit dem Ehesplitting-Modell. Aber was viel wichtiger ist: Die Frau behält dabei ihre Würde und ihre Unabhängigkeit – und die ist mit Geld nicht aufzuwiegen.
Ein Hoch auf die emanzipierten Britinnen
Andere Länder sind, was die antiquierte Besteuerungsformel von Ehepaaren angeht, übrigens etwas weiter als Deutschland. In Schweden, Holland, Österreich oder Italien werden verheiratete Paare seit Jahren getrennt, also individuell veranlagt. In Italien gilt zudem: Für den Ehepartner, der keine eigenen oder geringe Einkünfte hat, wird dem anderen Ehepartner eine Steuergutschrift in Höhe von 800 Euro gewährt. Diese schmilzt mit steigendem Einkommen. Bei Gesamteinkünften ab 80.000 Euro steht dem Steuerpflichtigen kein Abzug mehr zu.
Einige dieser Länder hatten irgendwann einmal ein ähnliches Modell wie das „Ehegattensplitting“ eingeführt – jedoch hatte es keinen Bestand.
Spannend ist hier auch der Blick über den Ärmelkanal: In Großbritannien wurde nämlich 2015 die so genannte „Marriage Allowance“ eingeführt, die es dem geringverdienenden Partner (auch hier sind das vermehrt Frauen) erlaubt, dem vielverdienenden Teil 10 Prozent des Freibetrages abzutreten. Ergebnis? Nur die wenigstens Paare machten bislang Gebrauch von diesem Steuerspar-Modell – was sehr für die Emanzipation der britischen Frauen spricht.
Was will ich mit all dem sagen? Per se schlechtreden mag ich die Ehe nicht – allerdings finde ich es verwerflich, dass sie von Staatsseite alle anderen Beziehungsmodelle ins Abseits stellt und mit Nachteilen belegt. Mein Partner und ich sind seit 22 Jahren zusammen, haben zwei Kinder, teilen uns die Care-Arbeit, alle Haushaltkosten und die Kreditrate für unser Häuschen. Und trotzdem ist unsere Beziehung vor Gesetz weniger anerkannt als wenn wir verheiratet wären. Das verstehe ich nicht! An dieser Stellschraube müsste die Gesetzgebung irgendwann mal drehen und alle Beziehungsformen, ob „wild“ oder gleichgeschlechtlich, der heterosexuellen Ehegemeinschaft gleichstellen. Und zwar auf allen Ebenen.
Außerdem sollte das antiquierte „Ehegattensplitting“-Modell abgeschafft werden. Weil es nichts bringt, außer sozialer und emotionaler Benachteiligung.
Und trotzdem: Bei aller Kritik an der Ehe, schließe ich nicht aus, vielleicht doch irgendwann mal zu heiraten. Im Augenblick sehe ich bzw. sehen mein Partner und ich dafür keine Veranlassung, unsere Gefühle für einander vor Gesetz besiegeln zu lassen. Das Sorgerecht haben wir geregelt, den Rest ist auch geklärt (Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht etc.). Finanziell steht jeder von uns auf stabilen Füßen. Aus rechtlichen oder steuerlichen Gründen müssten wir also nicht heiraten – wenn, dann geschieht das vielleicht wirklich irgendwann einmal (vermutlich, wenn wir steinalt sind) aus Liebe. Oder aber: wir feiern mit all unseren Angehörigen und Freunden einfach mal ein Fest, das die Liebe feiert. Ohne Standesbeamten – dafür mit viel Konfetti, Gin Tonic und guter Tanzmusik! Vielleicht ist das die schönere und auch zeitgemäßere Variante!