Willkommen im Mutterschutz, Sie haben Post!

Als Selbstständige ist man ja gottfroh, dass es so etwas wie die Künstlersozialkasse überhaupt gibt – da sind wir in Deutschland wirklich privilegiert. Als ich schwanger wurde, gab es nochmal einen Grund mehr, mich darüber zu freuen, dass ich in der KSK bin, schließlich hätte ich sonst bis kurz vor der Geburt arbeiten müssen und nicht sechs Wochen davor in den Mutterschutz gehen können. Aber als diese letzte Phase meiner Schwangerschaft begann, überraschte mich ein Schreiben in meinem Briefkasten dann doch ziemlich...

Denn ich stolperte in dem Brief, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich im Mutterschutz von Beiträgen zur Künstlersozialkasse befreit war, über den folgenden Satz: “Teilen Sie uns bitte mit, ob Sie nach Ablauf des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld Ihre selbstständige künstlerische/publizistische Tätigkeit wieder ausüben oder wegen der hohen zeitlichen Inanspruchnahme durch die Betreuung des Kleinkinds vorübergehend einschränken bzw. einstellen.”

Und das fand ich schon ganz schön… anmaßend? Klang das nicht ganz so, als würde man sehr stark davon ausgehen, dass ich meine “selbstständige Tätigkeit” sowieso ruhen lassen würde? Vielleicht waren es auch die vielen Stunden Recherche zum Thema Selbstständigkeit und Schwangerschaft, Elterngeld, Elternzeit, Mutterschutz, die mich müde und mürbe gemacht hatten. Irgendwie hatte ich das Gefühl, dass alles, was in Sachen Kinder und Job nicht dem traditionellen Schema F entsprach, wahnsinnig schwer umzusetzen war, einfach, weil es dazu kaum Informationen gab, man alles erfragen musste, und sich die Antworten oft widersprachen.

Aber auch jetzt, Monate und gefühlt dutzende ausgefüllte Anträge rund um’s Thema Elternschaft später, finde ich den Ton immer noch merkwürdig indiskret. Ich hakte kürzlich also bei der KSK nach – unter anderem wollte ich wissen, ob das Schreiben nur an weibliche Versicherte versandt wird. “Das maschinell erstellte Schreiben wird in der Tat nur an die Mutter eines Kindes verschickt, da ausschließlich diese aufgrund der gesetzlichen Mutterschutzfristen beitragsfrei gestellt werden kann. Bei einem Vater würde diese Frage sicherlich auch gestellt werden, würde ihm eine gesetzliche Mutterschutzfrist zustehen und die daraus folgende Beitragsfreiheit durch die Künstlersozialkasse (KSK) entsprechend umgesetzt werden. Informiert ein Vater die KSK über die Geburt eines Kindes oder einen Elterngeldbezug, so wird in aller Regel entsprechend ermittelt”, so die Pressestelle der KSK.

Logisch, fair enough, kann man durchaus verstehen, denn schließlich reagiert die KSK damit auch nur auf die Realität in diesem Land. Würden mehr Väter ihr Gewerbe ruhen lassen, sich um die Kinder kümmern, während ihre Partnerinnen das Geld verdienen, dann gebe es sicher auch ein maschinell erstelltes Schreiben für Väter.

Der Ton macht die Musik

Aber den Halbsatz mit der hohen zeitlichen Inanspruchnahme – mal abgesehen davon, was für ein schreckliches Behördendeutsch! – finde ich immer noch dreist. Denn man könnte auch einfach einen Punkt machen, ohne noch hinterherzuschieben, dass die Betreuung eines Kindes viel Zeit in Anspruch nimmt. Weil das doch Privatsache ist! Und hier wieder suggeriert wird: Die Frau ist diejenige, die sich in erster Linie um die Kinder kümmert.

“Ziel des von Ihnen zitierten Passus ist nicht, ein Ruhen der Erwerbstätigkeit zu unterstellen. Es soll vielmehr auf die Möglichkeit hingewiesen werden, die bislang ausgeübte Selbständigkeit und die bisherigen Angaben bei der KSK noch einmal auf Grundlage der neuen Lebensumstände auf aktuelle Änderungen hinsichtlich Einkommen, Arbeitszeit etc. zu prüfen”, so die Pressestelle weiter.

Mag sein, ich finde es nach wie vor etwas indiskret, schließlich prüfen wohl die allermeisten Frauen ganz automatisch ihre Selbstständigkeit, wenn sie Mutter werden, setzen sich mit Faktoren wie Arbeitszeit und Einkommen ganz von alleine auseinander. Und viele (Neu-)Mütter verunsichert diese Aussage auch – schließlich wird hier auch irgendwie Druck aufgebaut, einem vor Augen geführt, dass Kinderbetreuung zeitaufwändig ist, in einer Phase der Schwangerschaft, in der schon die seichteste Schmonzette im Fernsehen reicht, um in Tränen auszubrechen. Ich empfinde das jedenfalls als übergriffig und frage mich, warum immer wieder vor allem Frauen mit dem Zeitfaktor konfrontiert werden, obwohl wir im Jahr 2020 leben und nicht im Jahr 1950.

Eine “kindbedingte Tätigkeitsaufgabe” soll nicht unterstellt werden

Dass sich die KSK bei ihrem Schreiben auf ein Kleinkind bezieht, fand ich ebenfalls komisch. Viele Frauen arbeiten doch schon wieder, lange bevor ihr Kind in das Kleinkindalter kommt. Das sei aber der “rentenrechtlich bedeutsamen Kindererziehungszeit (bis zu drei Jahre)” geschuldet, schrieb mir die KSK. Und: “Es ist nicht die Absicht der KSK Neugeborene, eine Mutter oder einen Vater zu diskriminieren oder ihnen gar eine kindbedingte Tätigkeitsaufgabe zu unterstellen.Vielmehr sind wir bemüht mit unseren Versicherten in Kontakt zu bleiben und von ihnen die für die Versicherung nötigen Angaben zu erhalten”, so die Pressestelle.

Das mag alles sein – ganz überzeugt bin ich trotzdem nicht. Weil es einfach immer noch die Realität ist, dass Frauen nach der Geburt eines Kindes öfter in Teilzeit gehen, weniger Geld verdienen, seltener befördert werden, als Männer. Und vielleicht ist man einfach etwas hellhöriger, wenn man häufig diskriminiert wird. Weil Sprache wichtig ist, Prioritäten zeigt, Nuancen vermittelt, und im Subtext die hohe zeitliche Inanspruchnahme doch irgendwie auch wieder suggeriert, es wäre MEINE Zeit, die dabei in Anspruch genommen wird. Dabei kümmert sich doch seit acht Wochen mein Freund ganz wundervoll um unseren Sohn, damit ich meiner “selbstständigen Tätigkeit” wieder nachgehen kann. Und vielleicht ist das irgendwann so selbstverständlich, dass die patriarchalen Strukturen und ihre Sprache sogar aus den maschinell erstellten Schreiben verschwunden sind.