Let’s talk about: Mit künstlicher Befruchtung zum Wunschkind

Vermutlich kennt jeder von euch im Freundes- oder Bekanntenkreis ein Paar, das sich sehnlichst ein Kind wünscht, aber Mutter Natur erfüllt diesen Wunsch einfach nicht. Vielleicht seid ihr sogar selbst eines dieser Paare… Auch wenn das nur ein kleiner Trost ist: Ihr seid nicht allein! Etwa jedes zehnte deutsche Paar zwischen 25 und 59 Jahren ist ungewollt kinderlos…

Die Ursache dafür liegt mit jeweils 30 bis 40 Prozent nahezu gleich häufig beim Mann und bei der Frau. Bei etwa 20 Prozent der Paare liegen bei beiden Partnern Fruchtbarkeitsstörungen vor. Und bei einem geringen Prozentsatz bleibt der Grund für die Kinderlosigkeit unbekannt. Die Reproduktionsmedizin ist für viele dieser Paare eine große Hilfestellung: Jedes Jahr kommen hierzulande etwa 20.000 Kinder mittels künstlichen Befruchtung zur Welt. Statistisch betrachtet sitzt also in jeder Schulklasse mindestens ein Kind, das mit medizinischer Hilfe entstanden ist.

Aber leider kann nicht jedem kinderlosen Paar auf diesem Wege geholfen werden. Und eine Teilschuld daran trägt ein mehr als 30 Jahre altes Gesetz – das so genannte Embryonenschutzgesetz. Denn das verhindert, dass hierzulande bestimmte Kinderwunschbehandlungsmethoden zum Einsatz kommen, die im Ausland völlig legal und medizinisch anerkannt sind. Kein Wunder also, dass sich pro Jahr etwa 2.000 bis 3.000 deutsche Paare außerhalb von Deutschland einer Kinderwunschbehandlung unterziehen.

Aber was ist hier nun erlaubt und was nicht? Und gilt das, was erlaubt ist nur für heterosexuelle und verheiratete Paare? Oder auch für gleichgeschlechtliche Paare? Und was ist mit Single-Frauen, die sich dringend ein Kind wünschen? Fragen über Fragen, denen wir für euch mal nachgegangen sind.

Wir haben mal zusammengetragen, welche Reproduktions-Methoden in Deutschland durchgeführt werden, wie diese konkret ablaufen, welche Bedingungen man dafür erfüllen muss und welche Kosten dabei auf ein Paar zukommen. Und zum anderen wollen wir erläutern, was in Deutschland untersagt ist und welche Methoden im Ausland erlaubt sind.

Was ist in Deutschland möglich?

Der wohl „sanfteste“ und auch kostengünstigste Weg, mit medizinischer Unterstützung ein Kind zu bekommen, ist die so genannte Insemination (IUI). (Wir berichteten kürzlich über Anne, deren kleiner Sohn auf diese Weise „gezeugt“ wurde).
Dabei wird der Samen des Mannes mittels eines dünnen Schlauches direkt in die Gebärmutter injiziert. Bevor das geschieht, werden die optimalen Super-Spermien im Labor herausgefiltert, um die Chance einer Schwangerschaft nochmal zu erhöhen. Wichtig: Die Insemination muss am Tag des Eisprungs stattfinden. Per Ultraschall und mit Hilfe einer Hormonanalyse kann der Frauenarzt herausfinden, wann genau der stattfindet. Manche Frauen müssen sich vorher jedoch einer Hormonbehandlung unterziehen, um die Eireifung anzuregen. Bei der Insemination wird in die homologe Insemination (Samen des Ehemannes wird verwendet) und in die heterologe Insemination (Samen eines anonymen Spenders wird verwendet) unterschieden. Eine Insemination kostet pro Behandlung etwa 200 bis 250 Euro – ohne vorangegangene Hormonstimulation. Mit einer Hormonbehandlung liegt die Summe bei etwa 900 bis 1000 Euro.

Viele Paare starten mit einer Insemination. Wenn diese nicht in einer Schwangerschaft mündet, setzen sie die Kinderwunschbehandlung mit einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) fort. Nachdem sich die Frau einer hormonellen Stimulation unterzogen hat, werden ihr auf vaginalem Weg unter Vollnarkose Eizellen entnommen. In einer Petrischale verschmelzen die Eizellen dann mit den aufbereiteten Spermien des Partners. Entwickeln sich daraus Embryonen, werden maximal drei davon (mehr erlaubt das Embryonenschutzgesetz nicht) in die Gebärmutter eingesetzt. Die verbliebenen befruchteten Eizellen können eingefroren werden. Die Kosten einer IVF pro Behandlungszyklus belaufen sich auf 2.800 bis 3.300 Euro.

Verfügt das Sperma des Partners über eine sehr schlechte Qualität, wird, statt der IVF, das intrazytoplasmatische Spermien­injektionsverfahren (ICSI) angewandt. Wie bei der IVF werden der Frau dabei nach einer Hormon-Stimulation Eizellen operativ entnommen. Anschließend wird mittels einer Pipette ein ausgewähltes Spermium direkt in die Eizelle injiziert. Die befruchtete Eizelle liegt dann für bis zu vier Tage in einem Brutschrank. Entwickelt sich die Zelle, wird der daraus entstandene Embryone in die Gebärmutter einge­setzt. Eine ICSI-Behandlung kostet zwischen 5.000 und 10.000 Euro.

Beim so genannten Kryotransfer wird eine – bei einem voran­gegangenen IVF- oder ICSI-Behand­lungs­versuch übrig gebliebene – Eizelle aufgetaut und in die Gebärmutter einge­setzt. Die Konservierung und der Transfer einer befruchteten Eizelle in die Gebärmutter kosten in Summe um die 800 bis 1200 Euro.

Wenn sich in der Samen­flüssig­keit nicht genug bewegliche und intakte Spermien befinden, müssen sie dem Mann unter Voll­narkose aus den Hoden (TESE) oder Neben­hoden (MESA) entnommen werden. In der Regel werden sie dann tief­gefroren und kommen bei einem späteren ICSI-Versuch zum Einsatz. Die Kosten für die OP und das Einfrieren belaufen sich in Summe auf etwa 600 bis 800 Euro.

Noch nicht in jeder Kinderwunschpraxis wird das relativ neue Verfahren der In-Vitro-Maturation (IVM) angeboten. Dabei werden der Frau einige Tage nach ihrer Regelblutung unreife Eizellen entnommen, die dann außerhalb des Körpers in einem Reagenzglas unter Zugabe von Hormonen heranreifen. Verläuft der Reifeprozess erfolgreich, kann die Eizelle mittels ICSI-Behandlung mit  einem Spermium vereint werden. Gelingt diese künstliche Befruchtung, wird der Embryo in die Gebärmutter eingesetzt. Vorteil: Eine medikamentöse Hormonbehandlung der Frau ist dabei in der Regel nicht oder nur in ganz geringem Maße notwendig. Pro Zyklus werden für eine IVM zwischen 600 und 1500 Euro aufgerufen. (In der Regel sind jedoch mehrere Behandlungszyklen notwendig.) Damit liegen die Kosten pro Behandlung etwa 50 Prozent unter denen einer IVF. Das liegt vor allem daran, dass die Hormonstimulation bei IVF und ICSI sehr kostenintensiv ist.

Wer zahlt was?

Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch darauf, dass sich ihre Krankenkasse an den Kosten einer Kinderwunschbehandlung beteiligt. In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 50 Prozent der Behandlungs- und Medikamentenkosten. Allerdings sind die Versuche, die von der Kasse unterstützt werden, wie folgt begrenzt:
– 8 Zyklen einer Insemination ohne vorherige hormonelle Stimulation
– 3 Zyklen einer Insemination mit hormoneller Stimulation
– 3 Zyklen einer IVF oder einer ICSI-Behandlung.
(Eine In-Vitro-Maturation wird bislang von den Krankenkassen nicht finanziell unterstützt, weil es sich bei der IVM noch nicht um eine so genannte Standardtherapie handelt.)

Die Behandlungen können, wenn gewünscht, nacheinander in Anspruch genommen werden, sofern die vorangegangene Therapie erfolglos war. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich jedoch nur unter bestimmten Vorraussetzungen an den Kosten, die manche als konservativ und längst überholt bezeichnen.
– Das Paar muss verheiratet sein.
– Es werden ausschließlich Ei- und Samenzellen der beiden Ehepartner verwendet. (Das bedeutet, eine Single-Mutter, die den Samen eines Spenders verwendet, wird nicht unterstützt.)
– Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein – die Frau ist höchstens 40 und der Mann maximal 50 Jahre. (Ist die Frau älter als 40 oder der Mann älter als 50 kann die Kinderwunschbehandlung zwar durchgeführt werden, aber das Paar zahlt alle anfallenden Kosten selbst.)
– Die Behandlung ist medizinisch notwendig und es liegt ein Behandlungsplan vor. Außerdem muss ein Arzt bescheinigen, dass die Behandlung ausreichende Erfolgsaussichten hat.
– Das Paar muss sich einem HIV-Test unterziehen und sich zu den medizinischen und psychosozialen Aspekten der künstlichen Befruchtung beraten lassen.

Im Vergleich zum relativ starren Regelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen, sind die Richtlinien der privaten Krankenkassen sehr variabel und verschieden. Einige der Privatkassen übernehmen die Behandlungskosten voll umfänglich – andere nur teilweise. Voraussetzung für eine Kostenübernahme bzw. Kostenbeteiligung ist in der Regel, dass bei dem oder der Versicherten eine organische Ursache für die Unfruchtbarkeit gefunden wird. Ist diese nicht festzustellen oder liegt der Grund der Kinderlosigkeit beim Partner oder der Partnerin, ist die Krankenkasse nicht verpflichtet, die Kosten für die Behandlung zu erstatten. Je nach Versicherungsvertrag gelten keine Altersgrenzen, und die Anzahl der Versuche ist nicht pauschal vorgegeben.

Eine weitere Finanzspritze erhalten Eltern, die in einem Bundesland leben, das sich freiwillig an den Kosten einer Kinderwunschbehandlung in beteiligt. Augenblicklich unterstützen diese elf Länder die Kinderwunsch-Behandlung mit einer Beihilfe: Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. (Das Saarland und Bremen wollen bald nachziehen.)
Die Vorraussetzungen für eine Förderung sehen so ähnlich saus, wie die der gesetzlichen Krankenkassen. Mit einer – sehr löblichen! – Ausnahme: Die Bundesländer fördern auch unverheiratete Paare – und zwar mit einem höheren Anteil als verheiratete Paare. Eben weil diese Paare von den gesetzlichen Krankenkassen keine Unterstützung erfahren.

Was ist mit gleich-geschlechtlichen Paaren und Single-Mamas?

Leider ist Deutschland bei der Kinderwunsch-Unterstützung noch reichlich konservativ aufgestellt. Denn bislang unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen ausschließlich verheiratete, heterosexuelle Paare. Und auch die Bundesländer-Förderung richtet sich bisher nur an heterosexuelle Paare. Nur ein Land, das hoffentlich bald viele Nachahmer findet, tanzt hier aus der Reihe: Rheinland-Pfalz ist bislang das einzige Bundesland, das auch lesbische Paare finanziell unterstützt – sofern bei einer Partnerin eine medizinische Indikation vorliegt, die eine IVF oder ICSI nötig machen.

Bedauerlicherweise ist es jedoch bis heute so, dass lesbische Frauen nicht in jeder Kinderwunschpraxis behandelt werden. Denn eine (reichlich veraltete) Richtlinie der Bundesärztekammer erlaubt die „assistierte Reproduktion“ lediglich bei heterosexuellen, verheirateten Paaren. Immer mehr Kinderwunschzentren gehen aber mit der Zeit und öffnen ihre Türen auch für lesbische Paare.

Single-Frauen, die ohne einen Partner ihren Kinderwunscherfüllen möchten, können mittels anonymer Samenspende eine künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen. In vielen Kinderwunschpraxen wird dafür jedoch eine Garantieperson verlangt, die gemeinsam mit der Frau mögliche Unterhaltszahlungen für ein Kind leistet. Diese Person kann die Mutter, der Vater oder eine gute Freundin sein. Von der gesetzlichen Krankenkasse werden Single-Mamas bislang leider nicht unterstützt. Und in den Genuss der Beihilfe des jeweiligen Bundeslandes kommen sie bedauerlicherweise auch nicht.

Was ist in Deutschland NICHT erlaubt?
Wie eingangs schon angesprochen, ist der Handlungsrahmen der Reproduktionsmedizin hierzulande, dank des über 30 Jahre alten Embryonenschutzgesetzes, extrem eingegrenzt. Die Stimmen, welche die Reformierung dieses veralteten Gesetzes fordern, werden daher immer lauter.

Ein großer Kritikpunkt verschiedener Experten ist unter anderem der, dass die Samenspende in Deutschland erlaubt ist – die Eizellenspende jedoch nicht. Ganz logisch ist diese Regel auch nicht: Wenn ein Mann Samen spenden darf, warum sollte eine Frau dann nicht auch ihre Eizellen spenden dürfen? Tschechien, Polen, Russland, Rumänien oder auch Spanien, Griechenland und Großbritannien sind da deutlich weiter. Denn in all diesen Ländern ist die Eizellenspende völlig legal und anerkannt. Daher reisen jedes Jahr hunderte deutsche Paare in genannte Länder, um sich dieser Form der Kinderwunschbehandlung zu unterziehen. Die Kosten für eine Eizellenspende variieren je nach Land. In den meisten Ländern kostet der Eingriff – pro Versuch – zwischen 4.000 und 9.000 Euro, an denen sich die deutschen Krankenkassen natürlich nicht beteiligen. Deutsche Mediziner sehen diese Form von Eizellen-Tourismus kritisch. Nicht nur, dass die Frauen ihr Geld ins Ausland tragen – sie gehen mit der Wahl eines unbekannten Krankenhauses im Internet auch ein höheres gesundheitliches Risiko ein. Wäre die Eizellenspende hier erlaubt, könnte man diese Frauen vor unseriösen Behandlungen viel besser schützen und das Geld bliebe in Deutschland, so die Argumentation vieler Mediziner.

Ähnliche Kritik erfährt auch das Verbot des Elective-Single-Embryo-Transfers, das ebenfalls in vielen europäischen Ländern erlaubt ist. Bei dieser Methode wird aus einer größeren Zahl von Embryonen nur derjenige mit der größten Entwicklungsfähigkeit ausgewählt und nur dieser wird der Frau mittels IVF übertragen – völlig unabhängig von seiner genetischen Ausstattung. Aktuell ist dieser Vorgang in Deutschland jedoch bei Strafe untersagt. Dabei würde ein solches Verfahren risikobehaftete Mehrlingsgeburten und auch Fehlgeburten deutlich reduzieren. Denn, laut diverser Experten, haben Mehrlinge ein fünffach erhöhtes Risiko, neonatal zu versterben bzw. als Frühchen zur Welt zu kommen. Außerdem liegt das Risiko von Schädigungen am Hirn, am Rückenmark oder am Darm bei Frühchen deutlich höher. Verboten wurde der Elective-Single-Embryo-Transfer ursprünglich, weil man eine massive Selektion von Embryonen befürchtete. Für viele Gynäkologen ist dieses Argument jedoch nicht stichhaltig, da der Embryo lediglich hinsichtlich morphologischer und nicht genetischer oder geschlechtlicher Merkmalen betrachtet wird.

Die umstrittenste Form der Reproduktionsmedizin ist die Leihmutterschaft, die in Deutschland ebenfalls untersagt ist. Oder korrekter ausgedrückt: Die Vermittlung einer Leihmutter und die Mitwirkung von Ärzt*innen an der Leihmutterschaft ist gesetzlich verboten und strafbar. Die Leihmutterschaft selbst ist in Deutschland nicht gesetzwidrig – das Zustandekommen der Leihmutterschaft dagegen schon. Der Umweg über eine Adoption des eigenen genetischen Kindes funktioniert ebenfalls nicht, denn das Adoptionsvermittlungsgesetz untersagt eine solche Ersatzmuttervermittlung. Leihmutterschaft ist damit, auch wenn sie nicht ausdrücklich gesetzteswidrig ist, in Deutschland praktisch unmöglich.
In Ländern wie der Ukraine, Russland, Indien, Großbritannien und in 18 Staaten der USA ist Leihmutterschaft dagegen erlaubt. In Großbritannien darf die Leihmutter jedoch kein Geld für ihre Dienste verlangen – zumindest nicht offiziell. Prominente wie Kim Kardashian, Nicole Kidman oder Sarah Jessica Parker gehen ganz offen damit um, ihre Kinder mit Hilfe einer Surrogate-Mutter bekommen zu haben. In der Regel läuft das Prozedere so ab: Spermium und Eizelle werden dem Elternpaar entnommen. Es erfolgt eine IVF und dann wird das befruchtete Ei in die Gebärmutter der Leihmutter eingesetzt. Kann die künftige Mutter keine Eizelle beisteuern, spendet die Leihmutter oder eine ganz andere Frau eine Eizelle, die mit dem Sperma des Vaters befruchtet wird. Je nach Land kostet die Inanspruchnahme einer Leihmutterschaft zwischen 25.000 US-Dollar in Indien, 45.000 bis 100.000 US-Dollar in den USA und 30.000 Euro in der Ukraine.

Wenn sich ein deutsches Paar für den sehr schwierigen, sehr langwierigen und sehr kostenintensiven Weg einer Leihmutterschaft im Ausland entscheidet, weil es hierzulande alle Möglichkeiten bereits erfolglos ausgeschöpft hat, sollte es sich unbedingt vorher konkret juristisch beraten lassen, weil die rechtliche Grundlage in solchen Fällen unglaublich kompliziert ist. Denn: Nicht in jedem Fall bekommt ein Kind, das im Ausland, von einer Nicht-Deutschen zur Welt gebracht wurde, auch die deutsche Staatsbürgerschaft und kann einfach so ins Land einreisen, selbst wenn die Vermittlungsagentur ein solches Versprechen gegeben hat.

Mit den deutschen Verboten in Sachen Reproduktion sind wir an dieser Stelle immer noch nicht am Ende. Denn was hier auch nicht geht – in anderen Ländern aber schon, – ist die Behandlung mit kryokonservierten Samen des verstorbenen Partners. Das bedeutet, wenn der Partner verstirbt, vorher aber noch sein Sperma hat einfrieren lassen, darf seine hinterbliebene Frau dieses nicht mehr verwenden. Wird die Eizelle jedoch befruchtet und zu Lebzeiten des Vaters eingefroren, er aber kurz darauf verstirbt, dann gibt es keine rechtlichen Probleme. Klingt nach Nonsens und das ist es auch.

In jedem Fall ist die Reise einer künstlichen Befruchtung nie leicht. Fragen über Fragen prasseln auf einen ein: Auf welche Art versuchen wir‘s? Wie oft? Können wir uns das überhaupt leisten? Wann geben wir auf…?
Dass Deutschland seine Repruduktionsrichtlinien so eng und konservativ gefasst sind, macht diese Reise nicht leichter. Bleibt nur zu hoffen, dass die wachsende Kritik vieler Mediziner*innen und Expert*innen, die veraltete Gesetzeslage zu ändern, endlich wahrgenommen und umgesetzt wird und so noch viel mehr Paaren zu ihrem Glück verholfen werden kann.

Habt ihr auch eine künstliche Befruchtung in Anspruch genommen oder denkt darüber nach? Schreibt uns, wenn ihr mögt, gern eure Geschichte…

Titelfoto: Drew Hays